Ich habe letztes Jahr mit Ü50 den Motorradführerschein gemacht. Insgesamt, mit diesen technischen Fragen dauerte sie 70 Min.

War für mich aber purer Spass am fahren. Erst in die Stadt, ein wenig Wohnsiedlung rechts vor links und dann die Grundfahrübungen. Der Rest Überland, schöne kurvige Strecken. Hat Spass gemacht.

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Es ist fahren ohne gültige Fahrerlaubnis. Wichtig ist nur das was in deinem Führerschein steht, die Bescheinigung alleine reicht nicht aus.

Deswegen möchten auch viele den vorläufigen FS haben, denn dort steht die Schlüsselnummer 196 dann drin.

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Hier schmeisst du aber einiges durcheinander.

Der B196 erlaubt Motorräder der 125er Klasse mit einem Verhältnis von 0,1kW je Kg. Bei max 11kW Leistung.

Dabei muss ich die Klasse B 5 Jahre besitzen und bin 25 Jahre alt.

200 Km/h wirst du damit nicht erreichen können.Wenn Du aber die Autos deiner Eltern schon beschädigt hast, weil deine Fahrweise nicht in Ordnung war, wirst du mit dem Motorrad kläglich scheitern. Motorradfahren ist um einiges anspruchsvoller, bei deiner Einstellung wird es nicht das richtige sein.

Nicht, dass deine Eltern dich beim Sonntagsspaziergang besuchen um die Kerzen auszutauschen.

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Freischaltung / Entfernung von elektronischer Drossel bei E-LKrads (L1E, 45 km/h) auf B196 [L3e-A1] / ABE / TÜV?

Grüße

Folgende Situation: mittlerweile gibt es genügend elektrische Leichtkrafträder mit L1e Straßenzulassung begrenzt auf 45 km/h. Roller, E-Mopes, etc.

Darunter gibt es auch die allseits bekannte Sur-Ron X oder die Talaria Sting L1e. Diese haben eine elektronische Geschwindigkeitsbegrenzung eingebaut, eben auf 45 km/h, damit sie eine L1e Zulassung bekommen; diese lässt sich aber relativ einfach aushebeln, in dem man einfach ein Kabel im Kabelstrang durchtrennt. Damit dürfte nach meinem Verständnis ja erstmal die Zulassung nach L1e wegfallen.

Jetzt haben wir aber in Deutschland ja zumindest den Sonderfall, dass es sowas wie eine B196 Erweiterung gibt, die das fahren von 125ern bzw. bis 11 kW Dauerleistung erlaubt - ohne jegliche Geschwindigkeitsbegrenzung und zusätzlich dazu, gibt es noch beim TÜV die Möglichkeit eine Einzelbetriebserlaubnis zu erwirken (= Einzelabnahme?). Selbstverständlich muss eine richtige Zulassung her (großes Kennzeichen) anstatt eines Versicherungskennzeichen.

Jetzt versuche ich herauszufinden, ob es wohl möglich wäre, eben jenes E-LKrad von der elektronischen Drossel zu befreien, beim Tüv eine Einzelzulassung zu bekommen und es dann einfach als E-Krad < 11 kW zuzulassen und legal mich damit im öffentlichen Raum zu bewegen?

Ergänzend: wenn das möglich ist, wäre es theoretisch denkbar, dass ich gar keine L1e Version der jeweiligen Bikes kaufen muss (die kosten immer um die 400-500€ Aufpreis, für Spiegel, Schutzbleche, Kennzeichenhalter, Blinker, etc) sondern diese selbst nach meinem Geschmack an die bereits ungedrosselten Offroad Versionen anbaue und damit dann zum Tüv fahre und ebenfalls eine Straßenzulassung bekomme?

Vielen Dank

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Es spielt aber auch das Leistungsgewicht eine Rolle. Das ist bei der 125er auf 0,1 kW je Kilogramm begrenzt

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Motorradfahren ist und bleibt gefährlich, gar keine Frage. Ich war in einem ähnlichen Situation. Ich bin in einer Motorradfeindlichen Familie großgeworden. Geld hatte ich keines, verdiente in meiner Lehre 300 DM und mein Vater sponserte nur den 3er. Den Führerschein holte ich dann nach, als ich ausgezogen bin und mein Ding durchzog.

Wenn du als junger Bursche nicht voller Testosteron bist, dann wird Dir das Motorradfahren sogar entgegen kommen. Als Biker hat du einen ganz anderen Blick für den Verkehr, Du wirst Situationen wesentlich früher erkennen und Gefahren frühzeitig erahnen, dass musst du auch, du hast keinen Blechpanzer um dich herum. Sonst bist du ein schnelles Opfer.

Du lernst Dinge wie Lenkimpuls, Blickführung beim Fahren was du beim Auto nicht lernst.Auch nicht Brauchst, aber vielleicht helfen dir diese Argumente deine Familie zu überzeugen. Auch mein Fahrlehrer sagte immer wieder, die besseren Autofahrer sind meist auch Motorradfahrer. Weil sie den Verkehr ganz anders abscannen.

Auch wenn es dir jetzt verwehrt wird, lasse deinen Traum nicht aus den Augen. Motorradfahren ist einfach nur schweinegeil. Nicht-Biker werden es niemals verstehen können.

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Bei einem groben Verstoß (Vorfahrt missachtet, Rotlichverstoß,Fußgängerüberweg,Stoppschild ) wird in der Regel nicht lange gefackelt und es ist Vorbei. Bei den Grundfahraufgaben darfst du an drei unterschiedlichen Prüfungen einmal wiederholen. Blinker vergessen wird nicht schwerwigend sein, aber wenn du es vergisst wird er weiterhin darauf achten.Aber erfahrungsgemäss wird auch das eigentlich nicht vergessen.

Zeig ihm das du viel Schaust, dein Helm immer sichtbar die Bewegungen macht ;-) Bleib locker und entspannt. Ich hatte im Sommer meine A Prüfung und hatte viel Spass selbst bei der Prüfung gehabt.Ich habe die Fahrt genossenen die 70Min waren schnell vorbei. Ok ich bin ü50 und habe da sicherlich eine andere Sichtweise.

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Klingt alles ein wenig kurios. Ich bin als Späteinsteiger zur Fahrschule um den A-Schein zu machen. Nach jeder Fahrstunde die ich machte und auch unterschrieb, kam na 1-2 Tagen ein offener Betrag in der App den ich dann begleichen konnte. Vorauszahlen musste ich nie etwas.

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Auch ich habe mein Motorrad schon auf die Seite gelegt, nicht als Anfänger auch nicht in der Fahrschule. Ich kam von einer Tour, habe vor der Garage gehalten und nochmal einen Moment inne gehalten. Dann, jetzt kommt das blöde, dachte ich das ich den Seitenständer schon nach unten gekippt hatte und wollte absteigen.

Als ich es bemerkte, war es schon zu spät und das Kippmoment vom Gewicht zu schwer. Kupplungshebel leicht beschädigt.....

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Wie schon geschrieben ist der Zeitpunkt deiner Fahrprüfung B wichtig. Ansonsten zur Fahrschule und den A1 Schein machen, beinhaltet eine komplette Ausbildung mit theoretischer und Praktischer Prüfung.

Oder du wartest bis du 25 Jahre alt bist, 5 Jahre deinen Führerschein hast um über den B196,Leichtkrafträder der Klasse A1 zu fahren. Das beinhaltet den Besuch einer Fahrschule, 5 Einheiten praktisches Fahren, 4 Einheiten Theorie.

Danach bekommst du eine Bescheinigung mit der du deinen Führerschein erweitern kannst.

Diese Schlüsselnummer B196 zählt nur national, es ist kein Aufstieg zum A2 möglich.

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Das war ein klassischer Rotlichtverstoß. Der erste Blitz war als du die Linie überfahren hast. Der zweite Blitz ist eigentlich nur zur Kontrolle, Bist du stehen geblieben und es war nur ein versehen, oder bist du weitergefahren um den Rotlichtverstoß zu beweisen.

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Aber du darfst ja gar nicht geradeaus fahren weil du jemanden von rechts hast. Der von rechts hat den von oben von rechts, muss also auch warten. Am einfachsten hat es der von oben, der hat niemanden von rechts, abbiegen kann er weil du jemanden von rechts hast.

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Bei mir hat der Vorsatz "unkompliziert ohne Prüfung mit einer 125er zu fahren" genau eine Saison gehalten. Ich habe den A Schein dieses Jahr gemacht. Dieser Level ist Wahnsinn und macht so richtig spass.

Probiere es aus, die Fahrlehrer bringen dich schon dahin das du damit fahren kannst. Alles andere ist wie mit den anderen Führerscheinen auch. Die Erfahrung wird erfahren.

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Der mit dem roten Pfeil ist Linksabbieger, der hat gegenüber dem gegenüber fahrenden Verkehr, sowieso eine Wartepflicht. Der Rechtsabbieger hat gegenüber dem Linksabbieger Vorrang. Rechts vor links trifft hier gar nicht zu. (Wenn es sich hier nicht um eine Kreuzung handelt sondern nur um eine Einmüdung)

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