Unberechtigte Inkasso Forderungen einfach ignorieren?

12 Antworten

In der Regel stellt das Inkasso-Unternehmen seine Bemühungen, unberechtigte Forderungen zu kassieren, irgendwann mal ein. Es kann aber Jahre dauern.

Und sollte es unerwarteter Weise zu einem gerichtlichen Verfahren kommen, was eher unwahrscheinlich ist, dann hat das Inkasso-Unternehmen eben schlechte Karten. Hauptsache, der Beklagte hat alle wichtigen Belege aufbewahrt und kann sie bei Bedarf in Kopie vorzeigen oder zusenden.

toomuchmoon5 
Fragesteller
 02.04.2022, 14:04

Können die Inkasso Unternehmen die Schufa verschlechtern von einem?

Nordlicht979  02.04.2022, 14:45
@toomuchmoon5

nach meinem Wissen - NEIN. Da kann ja jeder alles Mögliche behaupten

Du solltest zuerst prüfen ob die Forderung nicht doch berechtigt ist. Wenn sie sich als wirklich unberechtigt herausstellt kannst du sie ignorieren. Wenn allerdings ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt musst du aber handeln. Du kreuzt an das du die Forderung als Ganzes bestreitest und schickst den Abschnitt zurück ans Gericht.

toomuchmoon5 
Fragesteller
 02.04.2022, 14:03

Können die Inkasso Unternehmen die Schufa verschlechtern von einem?

Remmelken  02.04.2022, 14:04
@toomuchmoon5

Stritige Forderungen dürfen nicht an die Schufa gemeldet werden.

john4711  02.04.2022, 14:08
@Remmelken

Das ist zwar richtig, aber solange man der Forderung nicht widerspricht, weiß das Unternehmen ja nicht, dass die Forderung strittig ist.

ronnyarmin  02.04.2022, 17:56
@john4711

Macht doch nichts. Wenn es das Unternehmen ernst meint, wird es irgendwann einen gerichtlichen Mahnbescheid veranlassen. Dem widerspricht man.

john4711  03.04.2022, 10:45
@ronnyarmin

Aber wenn das Unternehmen es nicht ganz so ernst meint, dann meldet es die Forderung nur der Schufa und betreibt aber kein gerichtliches Verfahren. Dann kann man der Forderung natürlich immer noch widersprechen. Aber die Frage ist, ob man sich diesen Stress in der Weise antun will.

ronnyarmin  03.04.2022, 12:18
@john4711

Das Unternehmen darf seine Forderung nicht einfach der Schufa melden. Da brauchst du keine Angst zu haben. Das ist dir aber gestern bereits mehrmals mitgeteilt worden.

john4711  03.04.2022, 14:26
@ronnyarmin

Wenn die Forderung fällig ist, der Schuldner ausreichend gemahnt wurde, die Unterrichtung der Auskunftei angekündigt worden ist und der Schuldner die Forderung nicht bestritten hat, dann darf die Forderung einer Auskunftei gemeldet werden. (§ 31 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 BDSG)

ronnyarmin  03.04.2022, 15:57
@john4711
Wenn die Forderung fällig ist...

Das ist der Knackpunkt. Eine strittige Forderung kann nicht fällig sein.

john4711  03.04.2022, 16:09
@ronnyarmin

Wenn die Forderung rechtmäßig ist, kann sie natürlich auch fällig sein. Der Schuldner kann die Fälligkeit einer rechtmäßigen Forderung doch nicht dadurch hinausschieben, dass er sie bestreitet. (Aber das ist nur eine Randbemerkung. Hier geht’s ja um unberechtigte Forderungen.)

Für unberechtigte Forderungen gilt: Wenn man die Briefe des Inkassounternehmens ignoriert und auf den Mahnbescheid wartet, dann ist die Forderung doch so lange eben nicht bestritten. Jetzt kannst Du einwenden, die Forderung sei nicht berechtigt und damit eben auch nicht fällig. Das ist zwar richtig, aber das Inkassounternehmen glaubt doch, dass die Forderung rechtmäßig und fällig sei. Also wird es die Forderung auch unter Umständen an eine Auskunftei melden.

Der Frage muss man Bedingungen voraussetzen

komplett unberechtigt, das heißt ohne Vorgeschichte wäre das ggfls. strafrechtlich relevant. Hier könnte man wegen versuchten Betruges Strafanzeige erstatten. Diese Unternehmen agieren regelmäßig mit ausländischen Adressen oder deutschen Weiterleitungsunternehmen und ausländischen Konten. Leicht zu erkennen, insbesondere liegt hier keine BAFIN-Genehmigung vor.

Vorsicht allerdings mit der Aussage "unberechtigt". Es gilt hier immer den Sachverhalt selbst zu prüfen. Natürlich kann man die Briefe ignorieren, aber ein aus der Sicht des Inkassounternehmens korrektes Schreiben wird weiter verfolgt. Sie verdienen quasi mit jedem Brief, und spätestens, wenn vom Mahngericht ein Schreiben im Briefkasten liegt, musst du reagieren.

Unberechtigte Forderungen wären z.B. durch wenig seriöse Firmen aufgekaufte Uraltforderungen die bereits verjährt sind. (Es ist nicht verboten dieses Geld zu verlangen und scheinbar lohnt es sich leider immer noch, da viele unbedarfte User den angedrohten Maßnahmen durch Zahlung entgehen wollen) Hierzu gehören auch Forderungen über scheinbar eingegangene Verträge und Aboleistungen. Hier würde meine Empfehlung lauten nach den jeweiligen Sachverhalten aktuell zu googeln und Meinungen einzusammeln und ggfls. bei der Verbraucherzentrale vorzusprechen um den Sachverhalt prüfen zu lassen. Dort gibt es auch entsprechende Formschreiben, die dann einmalig versandt werden können.

Keine unberechtigten Forderungen sind Zahlungsverpflichtungen, die aufgrund eines Vertrages entstehen, die man aber nicht bezahlen will, weil man z.B. die Leistung nicht in Anspruch genommen hat oder vergessen hat etwas zu kündigen. Das wird in der Regel teuer, wenn man nicht reagiert.

Abschließend nochmal Vorsicht: Keine vom Inkassounternehmen oder Abmahnunternehmen übersandten "günstigen Ratenvertäge" oder "Unterlassungserklärungen" unterschreiben und zurückschicken. Es ist immer zu empfehlen, dies vorher zu prüfen. Z.B. beim Inkasso unterschreibt man einen neuen Vertrag mit der Gesamtforderung als neuer Schuldenbetrag. Das kann schnell sehr teuer werden.

toomuchmoon5 
Fragesteller
 02.04.2022, 14:27

"Sie verdienen quasi mit jedem Brief, und spätestens, wenn vom Mahngericht ein Schreiben im Briefkasten liegt, musst du reagieren."

Was wenn sich dann bei Gericht alles als haltlos heraustellt. Sind die ganzen Mahngebüren etc. dann nichtig und die müssen noch "meinen" Anwalt zahlen?

Eckengucker  02.04.2022, 14:33
@toomuchmoon5

Das Mahngericht prüft den Sachverhalt nicht. Das ist ein Irrtum. Du musst gegen das Schreiben Widerspruch einlegen und dann muss der Forderer entscheiden, ob er dagegen klagt.

UND VORSICHT NOCHMAL, wenn ein Schreiben vom Gericht kommt, (nicht als kopierte Anlage, das ist nur ein Druckmittel und eigentlich unseriös) musst du innerhalb kurzer Zeit reagieren. Der Forderer kann bei entsprechenden Versäumnissen dann einen Titel erwirken und sogar den Gerichtsvollzieher beauftragen. Das wird dann nicht nochmal geprüft.

EdiolLeddem  02.04.2022, 17:53
@toomuchmoon5

Selbstverständlich ja. Sonst könnte ja jeder irgendetwas von irgendwem fordern. Es wird aber mit großer Wahrscheinlichkeit einen validen Grund dafür geben, wenn jemand etwas fordert.

Niemand kann absehen, was dann passiert, da niemand hier Hellseher ist, und, da es immer auf den Einzelfall ankommt.

Grundsätzlich sollte man auf gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsbescheide reagieren; auf alles andere nicht unbedingt.

Du solltest ein konkretes Beispiel nennen, damit man Dir genauer antworten kann.

Wenn man sich 100%ig sicher ist, dass man keine Zahlungsverpflichtung hat, kann man die Briefe eines Inkassobüros ignorieren.

Mitunter kommen da Mahnbriefe mit Gebühren von Inkassobüros, welche dem Empfänger Angst machen sollen und eine Zahlung leistet. Da muss man genau überprüfen, ob da vielleicht dochnoh eine Forderung offen sein könnte.

Auf dem Brief des Inkassobüros ist ersichtlich, warum eine Forderung zur Zahlung angemahnt wird. Hat man nichts bestellt, ist kein Abo eingegangen ect. dann muss man auf das Schreiben des Inkassobüros nicht reagieren. Da kommen meist mehrere Briefe, um die Adressaten in die Enge zu treiben. Drohungen mit Zwangsvollstreckung, Gerichtsverfahren, Pfändungen, Mitteilungen an die Schufa sind da nicht selten.

Sollte aber ein Mahnbescheid vom Gericht kommen, dann muss man reagieren. Ist die Forderung unberechtigt, dann Widerspruch innerhalb der angegebenen Frist einlegen. Versäumt man den Widerspruch so kommt ein Vollstreckungsbefehl und es kann gepfändet werden, dies sogar wenn die Forderung unberechtigt ist.

Deshalb hat man die Möglichkeit des Widerspruchs.