meine mutter möchte mir ihr Grundstück mit haus verschenken - was soll ich tun?

Das Ergebnis basiert auf 3 Abstimmungen

soll annemen 100%
soll nicht annemen 0%

6 Antworten

Aber, Geschenke werden 10 Jahre lang auf das Erbe angerechnet.

Verkaufen kann also die bessere Alternative sein. (Und die Bezahlung vergessen)

Die Frage lässt sich nicht per Abstimmung beantworten.

Als Neueigentümer müsstest du 10 jahre lang mit Schenkungswiderruf rechnen, wenn du die Pflegekostenlücke deiner Mutter nicht übernehmen könntest und sie staatliche Unterstützung bräuchte.

Deiner Schwester steht innerhalb von 10 Jahren, alljährlich jeweils 1/10 abschmelzend, Pflichtteilsergänzung dieser lebzeitigen Schenkung zu. Und zwar innerhalb von 30 Tagen nach dem Erbfall der Schenkerin.

Du trittst fortan in alle Pflichten ein, auch unerwartetet wie marode Wasserleitungen, Straßenerschliessungskosten oder Dachstuhlsanierung.

Und die unbegünstigten Geschwister dürften der Mutter und dir zeigen, wie sie diese ungerechte Behandlung empfinden. Manche Mutter hat ihre Entscheidung bitter bereut.

Hat man man das alles im Blick? Dann auch im Griff  und kann die Risiken nicht nur einschätzen, sondern auch finanziell tragen? Dann und nur dann sollte man das Angebot annehmen.

G imager761


Deine Mutter kann dir das Haus überschreiben.Sollte deine Mutter vor Ablauf 10 Jahren versterben,kann deine Schwester noch ihr Pflichtteil einklagen.Dieses Pflichtteil wird aber mit jedem Jahr weniger.Verstirbt deine Mutter nach acht Jahren,bekommt sie so gut wie nichts mehr.Nach Ablauf der 10 Jahre ist der Pflichtteilsanspruch völlig erloschen.Ich könnte mir aber vorstellen,dass das böses Blut mit deiner Schwester gibt.

sergius  03.09.2015, 15:52

Das ist doch so nicht zutreffend. Die Schwester kann, sofern die Mutter sie testamentarisch enterbt oder ihr nur weniger als den Pflichtteil zuwendet, auf jeden Fall ihren Pflichtteil bzw. den Pflichtteilsrest verlangen (Pflichtteil ist ein Geldanspruch in Höhe der Hälfte des Wertes, der ihr bei gesetzlicher Erbfolge zustehen würde). Ferner kann sie verlangen, dass der Wert von lebzeitigen Schenkungen (hier also der Wert des Hauses) dem Nachlass der Mutter hinzugerechnet und der Pflichtteil aus dem so erhöhten Nachlasswert ermittelt wird. Dieser Wert würde aber nur dann zu 100% hinzugerechnet werden, wenn die Mutter innerhalb eines Jahres verstürbe. Danach schmilzt die Hinzurechnungsquote jährlich um 10% ab, so dass, wenn die Mutter die Schenkung mehr als 10 Jahre überlebt, danach keine Hinzurechnung mehr erfolgt.

Im Übrigen ist die Mutter grundsätzlich nicht gehindert, das Haus einer ihrer Töchter lebzeitig unentgeltlich zu übertragen. Die Beteiligten müssen sich nur über die oben beschriebenen Folgen im Klaren sein. Mir erschiene zweckmäßig, dass die Mutter und ihre beiden Töchter eine klare vertragliche Lösung über alles treffen würden, wozu auch gehören sollte, dass die von der Fragestellerin erwähnten finanziellen Leistungen an die Mutter gebührend rechnerisch mit berücksichtigt werden. Es erscheint angebracht, dass die Beteiligten sich  g e m e i n s a m   anwaltlich beraten und vom Anwalt  eine Vertragsgrundlage erarbeiten lassen. Sonst besteht in der Tat die Gefahr, dass nach dem Tod der Mutter Streit ausbricht und der Familienfrieden endet.

Im Übrigen ist ein Teil der Antworten erschreckend zu bezeichnen. Die Antwortgeber sollten sich dafür schämen, solchen Wirrsinn beizutragen.



Da braucht ihr einen Anwalt für! Sooo einfach ist das nicht deine Schwester da zu umgehen! Wenn deine Eltern "zu früh" nach der Schenkung sterben steht deiner sis zB trotzdem ihr Pflichtteil zu! Dann müsstest du Zahlen... Lasst euch das lieber mal 150€ Kosten und geht zum Experten! 

Eklob  03.09.2015, 14:43

Das kostet mehr als 150 Euro. Der Anwalt wird nach dem Streitwert seine Honorar berechnen. Vor allem wir das Grundstück in den nächsten Jahren an Wert zunehmen.

Repwf  03.09.2015, 14:47
@Eklob

Also wir haben für dieses aufklärende Beratungsgespräch knapp 150€ bezahlt! Danach wussten wir zumindest wie wir was sicher Regeln konnten! Richtig ist das diese Summe keine Verträge etc beinhaltet !

soll annemen

Wenn Du für Grundsteuer und alle Nebenkosten aufkommen kannst. Ja.