Erbrecht bei Anbau des Elternhauses
Hallo , wir (mein Partner und ich) haben vor bei meinen Eltern am Haus anzubauen. Es ist genug Platz das wir ein seperater Anbau hinstellen können sieht dann aus wie eine Doppelhaushälfte. Natürlich berücksichtigen wir bei dem Anbau gleich , dass ich dann meine Eltern und das ganze Haus mit Grundstück pflegen werde. Das Elternhaus mit Grundstück hat im moment einen Wert von ca. 280.000€. Unser Anbau (Haus) schätzen wir auf 200.000€.
Wie verhält es sich mit dem Erbrecht weil meine Schwester auch noch da ist. Ich vermute mal das ich sie auszahlen muss. Die Frage welchen Wert nimmt man da ? Die 280.000€?? Aber anderseits werd ich ja das ganze Haus pflegen sowie meine Eltern und das Haus muss man ja instant halten sowie in vielen Jahren hätte es ja weniger wert wenn wir nicht anbauen würden.
3 Antworten
Es gibt verschiedene Möglichkeiten:
-
für Euren Anbau ein Erbbaurechteintragen lassen, weil sonst Euer Anbau Eigentum Deiner Eltern wird denn alles, was mit einem Grundstück verbunden wird, geht in das Eigentum des Grundstückseigentümers über. Das würde mit dem Erbbaurecht verhindert.
-
Das Grundstück könnte an Euch übertragen werden. Zu klären, wann und in welcher Höhe bekommt die Schwester einen Ausgleich udn bekommen die Eltern ein Wohnrecht bis zum Lebensende.
-
Kauft Ihr das Haus mit Grundstück von den Eltern (Wohnrecht + Restzahlung), woraus die die Schwester abfinden.
-
Mein Favorit der Erbvertrag. Alle kommen an einen Tisch. Es wird festgelegt, ob das Haus der Eltern jetzt schon übertragen wird (könnte mit Rpcksicht auf späteren Pflegebedarf in einer Einrichtung wichtig sein. Wann die schwester wie entschädigt wird (der Wert des Hauses steigt ja auch). usw.
Ihr seht, es gibt verschiedene Möglichkeiten.
Der Anbau wird Bestandteil des Grundstücks der Eltern - das heißt der Anbau geht grundsätzlich mit in die zu verteilende Erbmasse ein ...
Deine Eltern sollten vorher (!) notariell regeln, was im Erbfalle passiert (sollte man falls es größeres zu verteilen gibt, sowieso)
Sie solltren nach Möglichkeit für Ihren Anbau katastermäßig ein eigenes Grundstück bilden lassen und dieses von dem bei den Eltern verbleibvenden Teil dann auch grundbuchmäßig trennen. In diesem Fall brauchen Sie mit Ihren Eltern dann nur (notariell) die Übernahme des Grundstücksteils zu vereinbaren und in dem Vertrag zugleich zu regeln, ob bzw. dass der Wert des übertragenen Teils auf Ihren späteren Erb- bzw. Pflichtteil anzurechnen ist. Dann werden beim Tod Ihrer Eltern nur noch deren Haus und das sonstige Vermögen eine Rolle spielen und Ihr Anbau bleibt außen vor. Lassen Sie sich von einem Grundstücksfachmann beraten, wie Sie praktisch vorgehen sollten.