Lohnsteuerhilfeverein widerrufen?

3 Antworten

Auch bei einem Mitgliedsvertrag handelt es sich um einen normalen Vertrag nach BGB. Es besteht ein Schuldverhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner. Aus diesem Grund greift für dich § 355 Abs. 2 BGB. Du besitzt ein 14 tägiges Widerrufsrecht.

AanAllein  14.04.2014, 11:21

Und jetzt teilst du uns noch kurz mit aus welchem § sich überhaupt ein Widerrufsrecht ergeben soll, oder? Deine Antwort ist schlichtweg falsch.

Nein, du hast keinerlei Widerrufsrecht.

du hast 1.woche zeit zu widerrufen

FischerTaiger  14.04.2014, 00:32

Falsch, ohne Bezug auf irgendwelche Quellen oder Einhaltung irgendeiner Norm... Super Antwort ;)