Wie kann ich einen Vermittlungsvertrag mit meinauto.de widerrufen?
Ich habe vor ca 7 Tagen einen Vermittlungsauftrag bei Meinauto.de für einen Neuwagen machen lassen, habe relativ zeitnah auch den Auftrag bekommen und unterschrieben zurückgesendet. Ca 2 Tage später ist auch schon ein Online Kaufvertrag ins Haus geflattert von dem Händler der mir den Neuwagen zu meinen Wünschen in Auftrag gibt.
Leider hat sich bei mir in der Zwischenzeit etwas anderes ergeben in einem lokalen Autohaus und dort wurde auch ein Kaufvertrag unterschrieben. Deshalb muss ich nun den Vermittlungsauftrag wiederrufen (Online sollte das 14 Tage möglich sein) Im Zeitrahmen bin ich, aber ich habe ja bereits den Online Kaufvertrag bekommen. Diesen Online Kaufvertrag habe ich aber noch NICHT unterschrieben und auch dem Autohaus das es geschickt hat mitgeteilt das ich widerrufen muss.
Meine Frage wäre jetzt, hab ich jetzt Probleme am Hals? Muss ich bei Meinauto.de wirklich ein Auto kaufen? Ich habe nur den Vermittlungsauftrag unterschrieben aber keinen Kaufvertrag und habe mich auch an die 14 Tage Frist beim Widerruf im Onlinegeschäft gehalten.
Es steht in den AGBs das der Widerruf verfällt wenn ein Kaufvertrag kommt und unterschrieben wird und in dem Vermittlungsauftrag steht drin das ich das Auto auch kaufe wenn ich einen Kaufvertrag bekomme. Vielleicht hat schon mal wer einen ähnlichen Fall, würde mich über Antworten freuen.
2 Antworten
Meine Frage hat sich bereits erledigt. Der Widerruf ist angekommen und wurde mir bestätigt.
Vielen Dank für die Rückmeldung ;)
Wie ich das verstehe, handelt es sich dort um eine Dienstleistung, wonach dir ein Auto zum Kauf vermittelt werden soll. Nachdem ein Kaufvertrag zustande käme, würde die Dienstleistung vollständig erbracht sein, so dass hernach das Erlöschen des Widerrufsrechts wirksam vereinbart werden könnte.
Bis dahin sollte es jedoch normal möglich sein, bezüglich der vereinbarten Dienstleistung den Widerruf zu erklären.
Freue mich über Nachfragen und will stets gern wissen, wie ein Fall zu Ende geht.
Nein, ist nicht egal. Es wäre einfach aus Gemeinsinn angebracht, dass du das Missverständnis aufklärst und auch mitteilst, inwiefern sich die Sache erledigt hat.
das hast du missverstanden, aber ist egal. Hat sich bereits erledigt