Leasing Widerruf bei Gewerbe?

3 Antworten

Es gibt kein Widerrufsrecht bei Unternehmensleasing. Wenn du als oder für ein Unternehmen einen Leasingvertrag schließt, ist das bindend. Leasingnehmer ist das Unternehmen, nicht du (auch wenn beides identisch sein kann).

Einzige Möglichkeit ist, das entsprechende Investitionsgut nicht anzuschaffen, damit kommt der Vertrag schlussendlich nicht zustande. Ohne Übernahme wird seitens des Leasinggebers kein geld ausgezahlt.

Wird es angeschafft, kommst du nicht mehr raus. Dann kannst du nur, wenn vertraglich vorgesehen, mit Kosten und Entschädigung den Vertrag vorzeitig ablösen und damit beenden. Oder du findest jemanden, der an deiner Stelle in den Vertrag eintritt (das muss die Leasinggesellschaft aber nicht akzeptieren).

Mit privatem Leasing rausreden ist völliger Blödsinn (toller Anwalt!), da du unternehmerisch gehandelt hast und der Leasingnehmer das Unternehmen ist. Wenn du vertretungsberechtigt bist, ist das ganze niet- und nagelfest.

Wer ist denn Vertragspartei und zu welchem Zweck wurde das Auto gekauft ? Daraus kann man dann schließen, ob gewerblich oder nicht.

lkmn21 
Fragesteller
 13.03.2018, 18:06

Vertragspartner ist BMW-Partner, wir hatten eigentlich vor, das Fahrzeug gewerblich zu nutzen, was aber nirgendswo angegeben ist

AnglerAut  13.03.2018, 18:08
@lkmn21

Euer Teil des Vertrages, wer da drin steht.

Wenn ihr gesagt habt, dass ihr es gewerblich nutzen wollt und der Verkäufer dafür Zeugen hat, dann reicht ihm das.

ist auf diesen Verträgen ein Kreuzchen zu setzen? da wo steht Gewerblich?

lkmn21 
Fragesteller
 13.03.2018, 18:03

nein, oben bei der anschrift ist halt der firmenname angegeben

peterobm  13.03.2018, 18:05
@lkmn21

dann ist daraus schon ersichtlich dass es sich um ein Gewerbe handelt. Was für eine Bestätigung? Was steht bei Widerruf?