Mietkaution bei Widerruf des Mietvertrags vor Beginn?
Hallo,
ich habe ein wenig Stress mit meine (Ex)Vermieter. Ich habe zum 01.02 den Vertrag unterschrieben und die Kaution bezahlt. Jetzt wurde der Vertrag vom Vermieter widerrufen und ich bin damit einverstanden. Allerdings haben die Renovierungsarbeiten bereits gestartet. Mir ist das Investierte Geld erstmal egal, aber der Vermieter will die Kaution verwenden, da ich die Gardinenleisten abgemacht habe und natürlich wechselt wollte wenn ich einziehe. Darf er das überhaupt weil der Vertrag ja widerrufen wurde?
Gruß
7 Antworten
Da warst du etwas voreilig mit deiner Zustimmung zum Widerruf, weil das procedere unwirksam ist. Der Mietvertrag ist also noch wirksam!
Der Vermieter kann einseitig den wirksamen Mietvertrag nicht widerrufen genau so wie du ihn auch nicht widerrufen kannst. Einem unwirksamen Widerruf kann also auch nicht zugestimmt werden.
Du hast Geld in die RENOVIERUNG der Mietwohnung investiert ohne mit dem Vermieter abzustimmen, welche Arbeiten du ausführen willst und dabei aus dem Bestand des Inventars Gegenstände entfernt, die Eigentum des Vermieters sind ?
Die entstandene Situation kann aber noch gerettet werden, indem du dem Vermieter eine einvernehmliche Auflösung des Mietvertrages anbietest. Dabei sollte die Herausgabe der Kaution sofort nach Mietende vereinbart werden und gleichwohl eine Erstattung deiner bisherigen Aufwendungen durch den Vermieter.
Hat denn der Mietbeginn bereits stattgefunden? Du schreibst zwar 01.02 aber nicht das Jahr > sollte es lauten "Mietbeginn 01.02.2020?". Ich frage das, weil du in der Wohnung bereits renovierst, der Vermieter hat also noch Zutritt zur Wohnung? Diese Situation ist etwas unübersichtlich......
Der Vermieter kann 1000 Widerrufe verkünden, der Widerruf bleibt trotzdem unwirksam. Schreibe das dem Vermieter und verfahre so, wie ich es dir empfohlen habe. Verwende aber nicht die e-mail sondern benutze die Post mit einem Einwurfeinschreiben. Dann ist der Zugang deines Schreibens an den Vermieter beweisbar.
Nur damit ich es verstanden habe. Seine Mail an mich mit dem Widerruf ist ungültig also ist meine Antwort das ich einverstanden bin, auch? Dann biete ich dem Vermieter also eine einvernehmliche Auflösung des Mietvertrages an. Wann wäre denn "Mietende" ? Dann kann ich alles was ich für den Renovierung gekauft habe zurückbekommen? Also mit Glück einigen wir uns einfach das ich die volle Kaution bekomme und alles was ich gemacht habe bleibt. (?) Danke nochmal für die Hilfe!!! Bin da etwas verzweifelt. Der Vermieter will da richtig teure Gardinenleisten kaufen.
Der Vermieter kann einseitig den wirksamen Mietvertrag nicht widerrufen genau so wie du ihn auch nicht widerrufen kannst.
Hallo Gerhart ! Da sind wir Mal wieder gegensätzlicher Meinung:
Der Mietvertrag wurde geschlossen mit WIRKSAMKEIT ZUM 01.02.2020 ! Ein Widerruf davor vom VM ist m. E. rechtsgültig. Und auch unabhängig davon, ob der FS das begrüßt oder nicht.
Der Mietvertrag kann vor Mietbeginn gekündigt, aber nicht widerrufen werden. Das lässt das deutsche Mietrecht nur für im Fernabsatz abgeschlossene Mietverträge ausnahmsweise zu.
Ola la, DANKE dir albatros !
Da war pool56 mindestens fahrlässig unterwegs. Eigentlich müsste er wissen, dass es gerade im Rechtsbereich auf den Wortlaut und auf DIE RICHTIGE BEZEICHNUNG ankommt, zumal er ja auch selber darauf (im Sinne der Klarheit) Wert legt. Sorry, ICH 'musste' hier bei dieser Peinlichkeit😢 von mir in der 3. Person reden, - ABER auch dafür hab ich ja diesen pool56😉. ...und ich WÜNSCHE mir selber Gute Besserung. VERSPRECHEN/GELOBEN wäre im "Fall" pool56 zuuu gewagt.🤔
Ergo der Widerruf ist tatsächlich rechtsungültig, weil dem VM vermutlich ähnlicher Lapsus wie mir unterlaufen ist. Sei ihm also die KÜNDIGUNG noch vor Februar anzuraten.
Der Mietvertrag wird unmittelbar nach Unterschriftsleistung der beiden Parteien wirksam. Mietvertragsabschluss und Mietbeginn können unterschiedlichen Datums sein.
Schon ätzend deine ständigen Wortklaubereien und falschen Rechtsbelehrungen Gerhart☹️! HIER ging es aber gerade um die Vermeidung des MIETBEGINNS.
Die Vertragsunterzeichnung stand hier überhaupt NICHT ZUR DEBATTE☹️!
...und wirksam wird ein Vertrag immer erst zu dem genannten Vertragsbeginn (hier Mietbeginn 01.02.2020), nicht vorher!!! ...aber mir ist hinlänglich bekannt, dass du das nicht verstehen willst.😉
HIER ging es aber gerade um die Vermeidung des MIETBEGINNS.
Korrektur: ...die Vermeidung des längerfristigen Mietverhältnises.
aber der Vermieter will die Kaution verwenden, da ich die Gardinenleisten abgemacht habe und natürlich wechselt wollte wenn ich einziehe. Darf er das überhaupt weil der Vertrag ja widerrufen wurde?
Grds. haftets du natürlich für Beschädigungen oder Mängel auch vor vertraglichem Mietbeginn. Wenn du die zur Mietsache gehörende Gardinenleiste ungefragt entsorgst, darf der VM eine neue montiert verlangen. Beschädigst du beim Einzug Türrahmen oder das Treppenhaus, kannst du dich nicht darauf berufen, es wäre am Vortag des Mietbeginns passiert :-O
Dann besteht ein Verechnungsanspruch aus vorvertraglichem Schuldverhältnis.
Wie Gerhart schreibt, kommt der Vermieter nicht mit einem Widerruf aus dem Vertrag. Da Du allerdings zustimmst - einfach mal so, kann daraus ein Aufhebungsvertrag gemacht werden.
Du könntest also per Brief schreiben, dass Du den Widerruf des Vermieters per Mail als Angebot für einen Aufhebungsvertrag wertest, dem Du zustimmen würdest. Allerdings unter folgenden Bedingungen:
Rückzahlung der Kaution abzüglich aller Beträge, die Du für Material ausgegeben hast, das nun der Vermieter verwendet oder bereits in der Wohnung verwendet wurde und abzüglich der Kostenerstattung für die Beschaffung einer neuen Gardinenstange Marke Billig-Baumarkt.
Mit letzterem wird er wohl nicht einverstanden sein, sondern er wird wohl die Erstattung einer Gardinenstange vom Edel-Raumausstatter von Dir verlangen und diesen Betrag dann von der Kaution einbehalten.
Sollte dann noch irgendwas strittig sein, kommt der Aufhebungsvertrag nicht zustande und der Vermieter muss Dir weiterhin die Wohnung überlassen, zumindest spätestens ab 1.2.2020 und Du musst Miete zahlen. Wenn Ihr beide das nicht wollt, dann einigt Euch vernünftig und dann muss der Vermieter auch die Kaution wieder ausbezahlen und darf, weil noch vor eigentlichem Mietbeginn, nichts für irgendwelche Betriebskosten einbehalten. So würde ich das sehen.
Ganz recht: Der Aufhebungsvertrag bedarf nicht der Schriftform sondern sollte lediglich nur von glaubwürdigen Zeugen flankiert sein. Der e-mailverkehr, ordentlich ausgedruckt und Datum versehen, würde schon ausreichen.....
Naja...du bist mit dem "Widerruf" einverstanden. D.h. du bist auch mit den für den Vermieter entstandenen Kosten einverstanden.
Jeglichen Schaden, dem du den Vermieter zugefügt hast (fehlende Gardinenstange) ist halt von dir zu begleichen. Das müsstest du aber auch, wenn der Mietvertrag nicht "widerrufen" worden wäre.
Da er ja bereits die Kaution von dir hat, wird er den Schaden damit eben verrechnen. Der Rest steht dir dann zu.
Der einfachste und möglicherweise beste Lösung wäre ein Aufhebungsvertrag. Du verzichtest auf Kostenersatz für deine Renovierung und der Vermieter auf Schadenersatz für seine Gardienenstange und händigt dir darüber hinaus die (gezahlte?) ungekürzte Kaution umgehend nach Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages aus.
Rein rechtlich, auch mit deiner im guten Glauben erfolgten Zustimmung, ist der Widerruf des Vermieters unzulässig / unwirksam. Du könntest dann den Mietvertrag zum 30. April kündigen und müsstest bis dahin Miete zahlen und die Kaution.
...oder Kündigung VOR Februar, wenn wir das jetzt richtig sehen albatros. (Falls Einwände, bitteschön!)
Ich habe letzte Woche den Vertrag unterschrieben und die Kaution direkt vollständig bezahlt. Wenn der Widerruf zu 100% ungültig ist, dann werde ich das so machen. Möchte mich natürlich einigen und mir nicht extra ein Anwalt holen müssen.
Der Widerruf ist 100%ig ungültig. Das deutsche Mietrecht ließe einen Widerruf nur im Fernabsatz zu (du hättest die Wohnung ohne zu sehen gemietet). Es sei denn, im Mietvertrag war die Möglichkeit des Widerrufes ausdrücklich vereinbart gewesen.
Vor Februar, also schon morgen, kannst / könntest du den MV mit Dreimonatsfrist kündigen, trotzdem erst zum 30. April. Zum 31. März zu kündigen hätte vorausgesetzt, dass deine Kündigung bis 3. Werktag Januar dem Vermieter zugestellt wurde.
.... 3. Werktag des Februar 2020, nicht Januar!
Nein, Januar stimmt (wenn zum 31.3.gekündigt werden wollte). Da nunmehr der 3.WT Januar derzeit vorbei ist, kann jetzt bis 3. WT Februar frühestens zum 30. April gekündigt werden... Lies noch mal meine Antwort ruhig nach, du wirst mir zustimmen.
Als Alternative käme im Rahmen des Aufhebungsvertrages auch die Aufrechnung deiner Kosten für die getätigte Renovierung mit den Kosten des Ersatzes der Gardinenleiste in Frage. Musst du mal überrechnen, was für dich günstiger ist.
Mietbeginn 01.02.2020. Was also habe ich jetzt für eine Chance? Habe per Mail schon dem Widerruf zugesagt. Danke.