Verrechnung der Mietkaution gegen Schadensersatzforderungen, ohne Reparatur durchzuführen?
Hallo zusammen.
Meine Frage bezieht sich auf einen Schaden in der mitvermieteten Küche, der mit Auszug des Mieters festgestellt wurde. Mieter und Vermieter sind sich einig, dass der Schaden zulasten des Mieters geht. Kann der Vermieter die Reparaturkosten (entspr. Kostenvoranschlag) mit der Mietkaution verrechnen, ohne hinterher den Schaden reparieren zu lassen? Oder ist es zur Aufrechnung der Kaution notwendig, dem Mieter die erfolgte Reparatur nachzuweisen?
Danke im Voraus für eure Antworten :)
6 Antworten
Nur mal angenommen, der Mieter meldet den Schaden seiner Haftpflichtversicherung. Diese erkennt an, dass er aufgrund der Sachlage haftet. Dann wird sie ggf. sogar einen Gutachter schicken, der die Küche nach Zeitwert schätzt und prüfen, welcher Aufwand nötig ist, um den Schaden so zu beheben, dass er nicht mehr als solcher wahrgenommen werden kann. Zum Beispiel durch Austausch der Arbeitsplatte. Der Gutachter macht einen Kostenvoranschlag, der dann z. B. zu 50 % ausgezahlt wird, wenn der Gutachter anerkennt, dass die Küche nur noch den halben Anschaffungswert besitzt. Oder die Versicherung zahlt weniger aus, wenn die Küche entsprechend weniger wert ist.
Es ist dann Sache des Vermieters, ob er die Küche wieder instand setzen läßt oder einfach nur das Geld nimmt.
Und genau so verhält es sich auch, wenn der Mieter bereit bist, das von ihm geforderte Geld für die Reparatur zu bezahlen. Der Vermieter kann es nehmen, ohne die Küche zu reparieren, bzw. von der Kaution abziehen.
Ist man sich aber nicht einig über die Höhe des Schadensersatzes, muss das zunächst geklärt werden.
Kann der Vermieter die Reparaturkosten (entspr. Kostenvoranschlag) mit der Mietkaution verrechnen, ohne hinterher den Schaden reparieren zu lassen?
Selbstverständlich: Du schuldest ihm die entstandene Wertminderung, nicht den tatsächlichen Instandsetzungsaufwand :-O
Wenn dir jemand die Vorfahrt nimmt und in dein Auto fährt, rechnest du mit dessen Versicherung ja auch nach Kostenvoranschlag einer Markenwerkstatt ab, ohne den Schaden dort oder überhaupt beheben zu müssen :-O
G imager761
Worauf stütz sich diese Aussage? Dein Auto-Vergleich hinkt gewaltig. Es ist nicht gemietet sondern Eigentum des Geschädigten. Ihm steht es frei, die Reparatur durchzuführen oder das Geld zu verjubeln.
Nur tatsächliche Kosten, also hier für eine durchgeführte Reparatur, können als Schadenersatz geltend gemacht werden und dementsprechend von der Kaution abgezogen werden.
Na da möchte ich doch gern wissen, was du da konkret im Auge hast. Es steht fest, Forderungen dieser Art sind nur für tatsächlich erfolgte Arbeiten rechtswirksam.
Der Mieter hat Anspruch auf Sicht der bezahlten Rechnung für die Reparatur!
Das ist nicht richtig.
Wieso ist das nicht richtig? Ich zahle doch nicht ohne Nachweis der Richtigkeit!
Mieter und Vermieter sind sich einig, dass der Schaden zulasten des Mieters geht
Das könnte der Vermieter dem Mieter eingeredet haben. Der Mieter befände sich dann u. U. im Rechtsirrtum. Eine Verschlechterung oder Abnutzung der Mietsache ist schließlich (bei vertragsgemäßem Gebrauch) durch die Miete abgegolten.
Nun wäre es interessant, welcher Schaden angeblich festgestellt wurde.
Ach, albatros, Du weißt es doch besser... Warum schreibst Du dann sowas.