Muß die Mietkaution schriftlich festgehalten werden?

10 Antworten

Es wurde eine Kaution gefordert und du hast sie gezahlt. Damit ist ein Vertrag zustande gekommen Du hast eine Quittung und hast nach Beendigung Anspruch Rückzahlung plus Zinsen Das war's Nur weil im MV das nicht schriftlich geregelt war, hast du jetzt keinen Anspruch auf Herausgabe. Der Vermieter ist lt. BGB berechtigt, bis zu drei Monatsnettomieten als Sicherheitsleistung (Kaution) zu fordern. Der Mieter darf diese in drei Monatsraten zahlen, auch wenn anders vereinbart (schriftlich oder mündlich).

Natürlich muss sie die Kaution zurückgeben. Nur ohne schriftliche Unterlage ist es schwierig, den Beweis zu führen, dass es sich bei der Zahlung um die Kaution handelt. Hebt auf jeden Fall die Quittung auf, auf der vermerkt ist, dass es der Betrag als Kaution gestellt wird.

Wenn es einen schriftlichen Vertrag gibt gilt ausschließlich was dort schriftlich vereinbart ist.

Muß sie uns unsere Kaution zurückgeben ???

Genau genommen ja.

stoneland 
Fragesteller
 19.03.2013, 09:37

Vielen Dank für deine Antwort hat mir weitergeholfen !!!!

MosqitoKiller  19.03.2013, 09:44

Es gilt selbstverständlich auch jede mündliche Nebenabrede, wenn diese nicht vertraglich ausgeschlossen ist...

stoneland 
Fragesteller
 19.03.2013, 09:48
@MosqitoKiller

Aber normal müßte es im Mietvertrag veinbart sein und das ist es nicht. Deswegen denke ich mündlich reden kann man viel wenn der Tag lang ist ;-) Also ich geh dann doch besser mal zum Mieterschutz und frage da auch nochmal nach . Trotzdem Danke !!!

MosqitoKiller  19.03.2013, 09:52
@stoneland

Die Kaution muss nicht im Mietvertrag vereinbart sein, wie für den Mietvertrag selbst auch, gibt es auch dafür kein Schriftformerfordernis, wenn nicht mündliche Nebenabreden vertraglich ausdrücklich ausgeschlossen sind. Wenn es eine Kautionszahlung und eine schriftliche Quittung darüber gibt, dürfte es an der Vereinbarung wohl kaum Zweifel geben können...

es wäre angebracht wenn es im Mietvertrag mit verankert wäre, aber warum machst du kein Kautionkonto, kaution muss ja sowiso verzinst angelegt werden und so nützt das Konto ja deinem Vermieter nicht sonderlich viel da es ja nur mit dir wieder aufgelöst werden kann!!!

Denn ich habe gelesen ( von Rechtsanwalt ) das die Kaution schriftlich im Mietvertrag verinbart werden muß !!!

Da frage ich mich, warum Du dann hier fragst?

Hier sind zu großen Teil Laien, die keine oder nur wenig Ahmung haben oder die schreiben:

Ich habe mal gehört. Ich hab da mal gelesen.

Wenn Du sicher gehen willst, frage noch einen anderen Anwalt oder melde Dich beim Mieterbund an.

MfG

Johnny