Neuer Vermieter verlangt Kaution......aber wie!
Hallo, meine Mutter bewohnt seit dem 15.07.2001 eine Mietwohnung. In dem bis heute gültigen Mietvertrag wurde keine Kaution vereinbart. Vor einiger Zeit fand ein Vermieterwechsel statt. Der neue Vermieter verlangte eine Kaution in der gesetzlichen Höhe von 3 Monatsmieten. Diese war meine Mutter nicht in der Lage zu bezahlen. Daraufhin schlug der Vermieter vor die Kaltmiete zu erhöhen um so die Kaution anzusparen. Auf Nachfragen meiner Mutter in welcher Höhe sich die Ansparung befindet wurde vom Vermieter eine Ansparung bestritten. Hierzu gibt es ein Schreiben vom Vermieter vom 22.09.2012. in dem folgendes steht.
Einen Hinweis zum Thema Mietkaution möchten wir noch geben: Da Ihre Mutter sich derzeit außer stande sieht eine Mietkaution zu hinterlegen, mussten wir den Mietzins entsprechend anpassen. Wir haben damals schriftlich angezeigt, das wir bereit sind die Miete zu senken, sobald die abgerufene Mietkaution eingegangen ist. Wir stellen hiermit klar, dass die erhöhte Miete, dass Risiko eines Mietausfalls verringert. Keinesfalls wird mit der Mietdifferenz eine Mietkaution für Ihre Mutter angespart.
Darauf hin schickte ich dem Vermieter ein Schreiben mit folgendem Inhalt:
In Ihrem Schreiben vom 22.09.2012. erklären Sie, dass die erhöhte Miete das Risiko eines Mietausfalls verringert. Ich darf davon ausgehen das die Differenz der nach Mietvertrag zu zahlenden Miete und der tatsächlich gezahlten Miete angepart wird, um bei Illiquidenz darauf zurückzugreifen. Ich bitte Sie daher, mir die Buchungen zwecks Sichtung der bis dato angesparten Summe zukommen zu lassen.
Die Antwort des Vermieters war wie folgt:
Wir hatten Ihrer Mutter mit Schreiben vom 16.05.2010 vorgeschlagen die erforderliche Mietkaution von 900,-€ einzuzahlen. Dann wären wir bereit gewesen die Kaltmiete zu senken. Ihre Mutter reagierte darauf nicht. Es wurde bis heute der fällige Mietzins von 440,-€ gezahlt. Noch einmal: es handelt sich hier nicht um eine Ansparung, sondern über eine normale Mietzahlung. Irgendeine von Ihnen angefragte Ansparsumme gibt es nicht. Solange Ihre Mutter keine Kaution hinterlegt, bleibt es bei dieser Mietzahlung.
Nun zu meiner Frage. Ist es rechtens das der neue Vermieter eine Kaution verlangt? Darf der Vermieter die Kaltmiete erhöhen nur weil keine Kaution hinterlegt wurde, die im alten Mietvertrag nicht vereinbart war? Wie muss ich den Satz verstehen das die erhöhte Miete das Risiko eines Mietausfalls mindert?
Für Ihre Antwort und Bemühungen vielen Dank im vorraus.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Brauner
7 Antworten
sogar wenn kaution im Mietvertrag vereinbart gewesen wäre, aber von Vermieter innerhalb von 3 Jahren nicht gefordert, verlangt oder in Vergessenheit geraten ist, dann verfällt der Kautionsanspruch.
Erkundigt Euch beim zuständigen Mieterverein, nehmt Mietvertrag des bisherigen Vermieters mit sowie alle Schreiben, die Ihr vom neuen Mieter bekommen habt. Dort bekommt Ihr fachgerechte Auskunft, auch die Vergleichsmiete wird mit Euerer Miete verglichen.
Ist es rechtens das der neue Vermieter eine Kaution verlangt?
Wenn Deine Mutter nicht so unklug war einen neuen Mietvertrag zu unterschreiben, in dem die Zahlung einer Kaution vereinbart wurde, nicht.
Darf der Vermieter die Kaltmiete erhöhen nur weil keine Kaution hinterlegt wurde, die im alten Mietvertrag nicht vereinbart war?
Nein
Wie muss ich den Satz verstehen das die erhöhte Miete das Risiko eines Mietausfalls mindert?
Gar nicht, da nach deutschem Mietrecht unwirksam.
Die Antwort des Vermieters war wie folgt: Wir hatten Ihrer Mutter mit Schreiben vom 16.05.2010 vorgeschlagen ...
Wenn ein VM etwas von seinem Vertragspartner möchte schreibt er diese persönlich an. Nicht seine Kinder.
Also kannst Du dieses Schreiben getrost vergessen.
Es geht doch um eine Mietverhältnis in Deutschland bzw. um deutsches Mietrecht?
Nein, da beim Mietvertrag keine schriftliche Kaution vereinbart wurde, gibt es diese auch nicht und kann weder vom vorherigen Vermieter noch dem aktuellen Vermieter im nachhinein verlangt werden.
Die Kaltmiete deiner Mutter darf aus diesen Grund auch nicht erhöht werden. Lass dir vom Anwalt oder Mieterschutzbund einen saftigen Brief schreiben. Sowas geht gar nicht.
Nein , nein und nein !!!!! Deine Mutter hat einen gültigen Vertrag ! Dieser ging auf den neuen Eigentümer vollinhaltlich über ! Änderungen des Vertrages können nur in besonderen Fällen einseitig erfollgen ! Das ist hier nicht der Fall !!!!!!!! Bitte sofort zum Mieterbund oder Anwalt ! Die helfen euch und das Problem ist dann sehr schnell behoben !! Bitte nicht mehr allein versuchen . Lg