Mietkautionskonto als Mieter anlegen? (auch bei 2 Mietern für die selbe Wohnung)?

3 Antworten

Der Vermieter hatte ursprünglich einen Mietvertrag mit einer Mieterpartei (Mieter A und B) geschlossen und eine Kaution vereinbarungsgemäß entgegengenommen.

Der Vermieter und der Mieter B haben den Mieter A aus dem Mietvertrag entlassen. Die Kaution auf dem Kautionssparbuch angelegt auf den Namen des Mieters A und wurde nun vermutlich dem Exmieter A herausgegeben, so dass der Mietvertrag nicht mehr besichert ist - ein Fehler des Vermieters, denn dieser hätte die Kaution oder einen Teil davon nicht herausgeben müssen, weil der Mietvertrag nicht aufgelöst oder beendet wurde.

Du bist nicht eingezogen, hast keinen Nachtrag zum bestehenden zum bestehenden Mietvertrag unterschrieben und sollst ein Kautionssparbuch anlegen.

Das ist eine Forderung, die, wenn du sie nicht erfüllst, dazu führen kann, dass du nicht in diese Wohnung einziehen kannst, weil der Vermieter und Mieter B darauf bestehen als Vorbedingung für deine Aufnahme in den Mietvertrag. Hier sind also Fingespitzengefühl und Verhandlungsgeschick gefragt.

Zu deiner Sicherheit: Du kannst denn Nachtrag zum Mietvertrag unterschreiben, wenn gleichzeitig am Tisch auch der Vermieter und der Mieter B unterschreiben. Davor ist dir ein Exemplar des Mietvertrages auszuhändigen, damit du Kenntnis über den Vertragsinhalt erlangst. Mit MIETBEGINN wird eine Teilkaution von dir fällig, die du innerhalb von 3 Tagen an den Vermieter in welcher Form auch immer zu übergeben hast. Du kannst sogar vereinbaren diese Teilkaution in drei gleichen Raten in den folgenden Monaten zu übergeben.

Sinnvoll wäre es aber, dass du sowohl dem Vermieter als auch dem Mieter B deine Zahlungsfähigkeit bei Nachtragsunterschrift nachweisen kannst.

Hat jeder einen eigenen Mietvertrag mit dem Vermieter oder ist einer der Hauptmieter und der Andere der Untermieter?

Ich frage mich gerade auch wie das mit Mieter A ist. Falls es ein gemeinsamer Mietvertrag ist konnte entweder nur gemeinsam gekündigt werden und dann machen z.B. Mieter B und Du einen neuen Vertrag.

Oder es wurde ein Mietaufhebungsvertrag gemacht.

Ich kann im Moment nicht nachvollziehen wieso Du mit B gemeinsam die Kation anlegen sollst.

Bitte erkläre uns genau die Situation und beantworte meine Fragen. Dann werden wir auch genauer antworten können.

solnets 
Fragesteller
 11.10.2018, 19:11

Der Vermieter meinte, der Mietvertrag würde bestehen bleiben und ein Nachtrag mit meinem Namen erstellt werden. Ich habe das so verstanden, dass A und B beide im Vertrag stehen, also irgendwie beide Hauptmieter sind.

johnnymcmuff  11.10.2018, 19:26
@solnets

Gut das kann man natürlich machen, man entlässt Mieter A und trägt Dich ein. Vermieter , Nieter B und Du müssten dann diesen Zusatz unterschreiben; es reicht nicht dass ´der Vermieter da nur einen Vermerk macht.

Zudem sollte Dir ein Vertragsexemplar des Mietvertrages gegeben werden.

Es gibt verschiedene Arten um die Kaution anzulegen. Die Preise sind unterschiedlich und hängen auch von der Bank ab.

Es gibt Verträge die so gut wie nichts kosten aber auch welche die 40 € kosten.

Gesetzlich ist nur festgelegt dass der Vermieter die Kaution separat von seinem Vermögen, pfändungssicher und zinsbringend anzulegen hat, aber nicht wer z.B. das eröffnet.

Hier mal Infos zu Mietkautionskonto/Sparbuch:

https://www.sparkonto.org/mietkautionssparbuch-wie-funktioniert-das/

Der Vermieter meinte, der Mietvertrag würde bestehen bleiben und ein Nachtrag mit meinem Namen erstellt werden. Ich habe das so verstanden, dass A und B beide im Vertrag stehen, also irgendwie beide Hauptmieter sind.

Das ist rechtlich gar nicht möglich. 

johnnymcmuff  11.10.2018, 19:27

Das ist rechtlich möglich.

Natürlich kann man eine Partei aus dem Mietvertrag entlassen und eine andere Partei aufnehmen. Voraussetzung ist aber das alle einverstanden sind.