WG-Auflösung: Einer bleibt der Andere geht - Wie sieht's mit der Kaution aus?

3 Antworten

 Da es sich um eine WG handelt und die zweite Person dort wohnen bleibt, wie sieht das dann mit der Kaution aus, wenn in gemeinschaftlichen Räumen durch die Möbel der Mitbewohnerin/Mitbewohners Schaden entstanden sind? Ist es dann meine Kaution welche hinfällig ist, obwohl ich selten in der Wohnung war? 

Ihr haftet gesamtschuldnerisch  und der Vermieter kann von Euch verlangen dass die Schäden behoben werden.

Macht Ihr das nach Fristsetzung nicht, kann der Vermieter die Kaution dafür verwenden

Hier wird es eine Vertragsauflösung mit einer Wohnungabnahme gemacht und bei der sollte man das klären wie man das mit den Schäden handhaben will.

Die Auflösung (zweiseitige und einvernehmliche Vereinbarung) des Mietvertrages ist nicht mit einer Kündigung (einseitige Willensäußerung) gleichzusetzen. Der Vermieter hat die Rückgabe der Kaution nach Auflösung des MV entsprechend den Vereinbarungen der Auflösung gegenüber der Mieterpartei vorzunehmen. Unerheblich ist dabei, dass ein Mieter der ehemaligen Mieterpartei in der Wohnung verbleibt, weil ein neuer Mietvertrag mit diesem geschlossen werden MUSS! 

Daher ist der verbleibende Mieter zur Kautionszahlung infolge des neuen Mietvertrages verpflichtet, wenn der MV die Kautionszahlung fordert. Solltest du aber eine andere Regelung mit der Auflösung des MV meinen, dich daher nicht an die Formulierungen des BGB gehalten hast, dann bitte ich um Mitteilung, weil damit die Kautionsfrage neu zu bewerten ist.

Der entstandene Schaden wird zwar oft über die Kaution abgerechnet - trotzdem ist er formal gesondert zu bezahlen. Das heißt, dass auch der Verursacher für den Schaden aufzukommen hat. Ob Du das Deinem Mitbewohner aber begreiflich machen kannst, steht auf einem anderen Blatt. Zur Not musst Du das juristisch klären. Oder Du pfeifst einfach auf die paar hundert Euro und ersparst Dir den Ärger.