Krankheit während der Ausbildung?
Meine Schwester hat ihre Ausbildung im Februar begonnen und macht nebenbei an einer Abendschule ihr Fachabitur.
Sie fühlte sich heute nicht gut und wurde vom Arzt bis zum nächsten Mittwoch krankgeschrieben. Ihre Krankheit ist nicht ansteckend und äußerlich nicht erkennbar.
Um genauer zu sein: Sie hat Durchfall und Kopfschmerzen.
Darf sie dennoch zur Schule? Da sie nur für ein bis zwei Stunden in der Schule anwesend sein muss.
Wie läuft es ab? Darf ihr neuer Arbeitgeber dies untersagen oder sie auffordern auch zur Arbeit zu kommen?
Und muss sie es dem AG sagen? Dass sie trotz Krankschreibung zur Schule geht? Und darf der AG sich dagegen stellen, obwohl sie krankgeschrieben ist?
Immerhin muss sie ja nur für 2h und nicht für 8 bis 9 Stunden anwesend sein. Zudem muss sie in der Schule theoretisch nur anwesend sein und muss nicht mal zuhören... auf der Arbeit muss sie ja arbeiten und kann sich nicht "ausruhen".
Sie möchte zur Schule, da sie Corona bedingt zu viele Fehltage hat... sie kann sich keine weitere Fehltage leisten.
4 Antworten
Ich weiß nicht wie es rechtlich ist, aber ich würde, wenn es nur 2 Stunden sind, zur Schule gehen. Wenn der Arbeitgeber es rausbekommt, kann sie ja sagen, dass es nur zwei Stunden waren und die Schule jetzt eben sehr wichtig war. (wenn es wirklich wichtig ist)
Wenn man krank ist bleibt man zu Hause!Da Schultag als Arbeitstage zählt muss sie auch dann zuhause bleiben..und sie sollte sich beim AG Krankmeldung ebenso Schule!
Dann frag nicht wenn du de Antwort kennst :)
Während der Ausbildung Abendschule?
Hast du eine Genehmigung des Arbeitgebers dafür?
Die Frage bezieht sich auf meine Schwester und ne Genehmigung hat sie zwar nicht... aber der Arbeitgeber weiß bescheid.
Sie macht es in ihrer Freizeit... das geht dem AG nichts an
Und aus welchem Grund?
Es ist in ihrer Freizeit und da darf sie machen was sie möchte. Ob es nun ein Fußballverein oder die Schule ist... spielt keine Rolle.
Nebentätigkeiten sind nicht nur im Öffentlichen Dienst genehmigungspflichtig.
Sie können nämlich die Arbeitsfähigkeit eines Arbeitnehmers (erheblich) beeinträchtigen.
Aha also darf der Arbeitgeber mir auch verbieten, nach der Arbeit feiern zu gehen? Oder lange wach zu bleiben? Oder Sport zu treiben?
Die Weiterbildung findet ja auch außerhalb der Arbeitszeiten statt! Genauso zahle ich alles aus eigener Tasche...
Und aus welchen Gründen soll die Arbeitsfähigkeit erheblich beeinträchtigt werden?
Wenn ich in meiner Freizeit als Hobby ne neue Sprache lerne... ein Instrument lerne... oder gerne eigene Bücher schreibe... hat der Arbeitgeber was zu sagen? Nein.
Es geht doch immer um den Umfang der zusätzlichen Tätigkeit.
Ich bekam mal vom Schulrat einen Rüffel, weil ich nicht vor Aufnahme meines nebenberuflichen Studiums den gnädigen Herrn um Erlaubnis gebeten hatte.
Ein Arbeitgeber kann nicht alles untersagen, aber es ist immer besser, wenn man etwas vorher - möglichst schriftlich - angemeldet hatte.
Wenn etwas passiert, bist du der Dumme.
Ich hatte in einer Stadt einen Kurs Elektroschweißen für Techniklehrer über das Schulamt mitgemacht.
3 Jahre, andere Stadt hatte ich einen Gasschweißkurs auf eigene Initiative und eigene Kosten absolviert.
Die Bescheinigung wollte ich dann zu den Personalakten geben.
Leider hatte ich diesen Kurs nicht vorher angemeldet / genehmigen lassen.
In der vorletzten Doppelstunde (von 80 Doppelstunden) gab es beim Rohrschweißen einen ".Knaller".
Eine Woche am Tropf in der Klinik. Meine Gehör mittlerweile fast ganz weg.
Nachträgliche Anerkennung als dienstliche Tätigkeit und als "Dienstunfall"?
Konnte ich mir abschminken.
Das mit der schule sollte sie lassen den das bringt nichts wen sie dauernd rennen muss!
1 Ein Arbeitgeber darf Nichtmal wissen was man hat selbst mit einer au nicht!
2 Krank gehen viele zur Berufsschule aber sie müssen es nicht den es kommt immer darauf an was man hat es gibt ja Sachen wo man in die schule gehen kann aber nicht arbeiten gehen kann!
3 Der Arbeigeber hat nicht zu bestimmen was sie in ihrer freizeit bzw nach der Arbeit tut selbst wen sie Das abitur nachmacht geht es ihn nichts an!
Was Anderes wäre es wen sie Wo Arbeiten gehen würde das muss der Arbeitgeber erleauben ! Aber alles andere geht ihm nichts an!
Krankheit bedeutet aber nicht Hausarrest.
Zudem macht sie ihr Fachabi auch freiwillig... also nix mit Arbeitstag.
Leider hast du mir die Frage nicht beantwortet!