Kein Geld von Krankenkasse?

4 Antworten

Das was du schreibst, dass die Krankenkasse einfach mal so kein KG mehr bezahlt kann ich so nicht glauben.

Da steckt mehr dashinter als uns bekannt gegeben wurde.

Bevor die KK das Krankengeld einstellt, wirst du zu einer Untersuchung zum MDK geschickt werden um feststellen zu lassen ob du wieder arbeitsfähiog bist.

jetzt kommt es darauf an, wie lange du schon beim Arbeitgebr beschäftigt warst. Denn innerhalb der ersten 4 Wochen gibt es keine Lohnfortzahlung durch den AG. Die Kasse zahlt dann Lohnersatzleistungen.

Aber auch nur, wenn du den Teil der  AU = Krankmeldungen, der für die KK vorgesehen ist, lückenlos bei der Krankenekasse abgegeben hast.

warst du länger als 4 Wochen beim neuen AG angestellt, so stünde dir für 6 Wochen Lohnfortzahlung zu. Nach den 6 Wochen bekämst du die Lohnerstzleistungen von der Krankenkasse. dann jedoch musst du die sogenannten zahlscheine, die du von der Kasse zugeschickt bekommst, vom Arzt ausfüllen lassen und auch diese sind dann lückenllos bei der KK ab zu geben.

Irgend etwas ist bei deiner Einlassung unschlüßig.

Die AOK ist aus meiner eigenen Erfahrung der größte Mist.

Du musst zunächst Widerspruch gegen einen negativen Bescheid bzw. die Ablehnung zur Zahlung von Krankengeld einlegen.

Dann wird das nochmal durch die Krankenkasse geprüft und sehr wahrscheinlich durch den medizinischen Dienst der Krankenkasse geprüft.

Achtung, der MDK arbeitet für die Krankenkasse und entscheidet auch öfter einfach das, was für die Krankenkasse gut ist. ( Das habe ich schon persönlich erlebt).

Besser ist, sich von unabhängiger Stelle untersuchen zu lassen, falls möglich.

Sollte der MDK ablehnend entscheiden, kann man noch vorm Sozialgericht klagen und spätestens da gibt es ein unabhängiges Gutachten.

Wenden kannst Du Dich vorher auch schon mal an:

unabhängige Patientenberatung

LG

johnnymcmuff

Tangas  05.02.2017, 21:30

die Beratung bei unabhängiger Stelle veranlasst die Kasse aber auch nicht zur Zahlung. Mir scheint eher, als stecke da mehr dahinter als wir lesen können. Offenbar hat sie ein psychisches Trauma erlitten. Nimmt Sie denn therapeutische /fachärztliche Behandlung in Anspruch? Wenn nein, warum nicht? Ich könnte mir vorstellen, dass die fehlende "Behandlung" bei der Kasse zu dieser Haltung veranlasst. 

Dem Rat zum Widerspruch innerhalb von vier Wochen kann ich mich anschließen. Sonst ists eh vorbei...

johnnymcmuff  05.02.2017, 22:01
@Tangas

die Beratung bei unabhängiger Stelle veranlasst die Kasse aber auch nicht zur Zahlung.

Nein. das nicht aber sie kann vielleicht beurteilen wie die Chancen stehen und auf bestimmte Gesetze hinweisen, wie man die Krankenkasse in ihrer Entscheidung beeinflussen kann; die Krankenkasse schreibt nur, das man Widerspruch einlegen kann, nicht aber wie man das auch durchbekommen kann.

Wie ich schon erwähnte, habe ich negative Erfahrungen gemacht.

Man hat mich mehrere Monate falsch behandelt, keine speziellen Untersuchungen gemacht und der MDK hat mich als Simulant angesehen und mir ganz klar gesagt:

Gehen sie morgen arbeiten von uns bekommen sie kein Geld.

Krankgeschrieben wurde ich auf Schulterarmsyndrom, dabei stellte sich später raus, dass ich einen schweren Bandscheibenvorfall im Halswirbel hatte. (eine Bandscheibe war komplett durchtrennt)

War der Nerv in der Mitte war es soweit ok, war er jedoch in der Bruchstelle, so konnte ich nicht mal eine Tasse halten.

Daher auch mein Rat sich an einen unabhängigen Durchgangsarzt zu wenden.

Damals war ich noch zu jung und unerfahren und wusste nichts von meinen Möglichkeiten.

Heute weiß ich mehr und helfe Anderen.

Um Krankengeld zu beziehen, musst du lückenlos arbeitsunfähig geschrieben sein.

Das ist dann offenbar nicht der Fall. Dass du eine Angststörung entwickelt hast, muss natürlich von einem Facharzt behandelt und attestiert werden.

johnnymcmuff  05.02.2017, 19:23

Um Krankengeld zu beziehen, musst du lückenlos arbeitsunfähig geschrieben sein. Das ist dann offenbar nicht der Fall.

Ich habe meine Brille auf und kann da nichts lesen, dass da eine Lücke sein soll.

Es gab Krankengeld und die Krankenkasse meint halt, dass boro09 arbeiten kann und hat die Krankengeldzahlung eingestellt.

boro09 ist trotzdem vom Arzt krankgeschrieben.

DerHans  05.02.2017, 19:24
@johnnymcmuff

Es steht aber auch nirgends, dass die AU lückenlos attestiert ist.

johnnymcmuff  05.02.2017, 19:28
@DerHans

Sie sollten aber nicht mutmaßen und nur das beurteilen, was an Infos gegeben wurde.

Oder Sie bitten um mehr Infos bzw. stellen Gegenfragen.

johnnymcmuff  05.02.2017, 19:31
@johnnymcmuff

Allerdings nach näherem Hinsehen auf die Fragen von boro, muss man sich die Frage stellen ob hier nicht ein Troll am Werk ist.

in 08/2015 schreibst du hier bei Gutefrage, dass du 14 Jahre alt bist und DJ werden willst.

in 09/2015 fragst du, wo es sich lohnt ein polnisches Restaurant zu eröffnen.

in 01/2016 schreibst du, dass du eine Trockenbaufirma hättest.

in 04/2016 schreibst du, du hättest mit 17 Führerschein gemacht.

in 05/2016 fragst, ob man eine Ausbildung als Spieletester machen kann.

und jetzt kommst du mit so einer Frage. da stimmt doch alles hinten und vorne nicht.

und abgesehen davon. wenn die Geschichte stimmen würde, dann hätte dein Arzt, sofern er hinter dir stehen würde, auch einen Widerspruch entgegen der Entscheidung der Krankenkasse medizinisch begründet.

aber das ist wohl alles nicht der Fall.

also geh arbeiten oder zum Amt zwecks Hartz 4 oder Sozialhilfe. aber das wirst du wohl anhand deiner Schilderung nur schwer bekommen.