Kann man beim Arztwechsel seine Kranken-Akte mitnehmen?
bin zurzeit wegen Lip-Lympödem in Behandlung und sehr unzufrieden mit meiner Ärztin und würde gerne wechseln ..... Ich habe mehrere Untersuchungen auf Überweisung bei anderen Ärzte gehabt (zb.Duplex Untersuchung) und die haben die Ergebnisse denn zu meiner jetzigen Hausärztin geschickt
...meine frage ist nun ob ich diese Ergebnisse mit zum neuen Arzt nehmen darf bzw ob die jetzige Praxis mir diese aushändigen wird/darf??
damit ich nicht noch einmal diese Untersuchungen machen muss! denn richtig aufgeklärt wurde ich von meiner Ärztin über die Ergebniss auch nicht!
LG
5 Antworten
https://www.datenschutzzentrum.de/medizin/arztprax/arztwechsel.htm
Nein, grundsätzlich nicht.
Ein Arzt ist verpflichtet, im Interesse der Beweissicherung eine Dokumentation der ärztlichen Behandlung seiner Patienten zu führen und diese zumindest 10 Jahre aufzubewahren. Auf Grund dieser rechtlichen Verpflichtung ist es einem Arzt grundsätzlich nicht möglich, das Original der Patientenakte dem Patienten zu überlassen.
Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren endet in der Regel die rechtliche Verpflichtung des Arztes zur Aufbewahrung der Patientenakte. Nach Ablauf dieser Aufbewahrungsfrist kann der Arzt die Patientenakte vernichten, oder - wie wir es empfehlen würden - dem Patienten aushändigen.
Nein, Du nicht, die gehört auch dem Arzt selbst. DU kannst höchstens eine Kopie möglicher Befunde von Untersuchungen erbitten. Und die können dann entweder direkt an den neuen Arzt geschickt werden, oder mit Glück auch an Dich ausgehändigt werden.
Aber der neue Arzt kann entsprechend de Befunde direkt auch anfordern.
Die Krankenakte gehört dem Arzt. Du kannst nur einen Auszug verlangen. Die Ergebniss hätte deine Hausärztin natürlich mit dir durchsprechen müssen. Da kannst du dich bei deiner Krankenkasse beschweren.
Wenn du komplett zu einer anderen Ärztin wechseln willst , hast du ein Recht auf deine Krankenakte . Lass sie dir aushändigen .
Die neue Ärztin bekommt die Krankenakte von deiner alten Ärztin zugeschickt .
ja du bekommst alle Befunde und Briefe. Nur die Karteikarte selber müssen sie nicht rausgeben
ja bin jetzt davon ausgegangen dass es klar ist dass man kopien und nicht die Originale bekommt
Und auch die Eintragungen in den Krankenakten sind Arzteigentum. D.h. wenn es viele Behandlungen gab. Aber auch die Befunde: Man kann nur eine Kopie der Befunde verlangen. Die Originale sind für den behandelnden Arzt und nicht den Patienten.