Krankenwagen gerufen - Kein Transport, Kosten?

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Es wurde ein Rettungswagen gerufen, kein Krankenwagen.

Und egal ob privat, oder gesetzlich versichert. Du selbst hast den RTW nicht gerufen, sondern Passanten, ohne dass sie wussten, ob du transportiert werden willst oder nicht. Du hast die Fahrt verweigert, also gab es auch keinen Transport. Kein Transport = keine Rechnung.

ErsterSchnee  20.11.2010, 10:39

Lies Dir mal den Link durch, den ich eingestellt habe. Das Bundessozialgericht hat entschieden, daß die Kasse diese "Leerfahrt" nicht zahlen muß sondern der Versicherte.

Reiswaffel87  20.11.2010, 10:51
@ErsterSchnee

Siehe meine anderen Antworten darauf. Der Link trifft nicht zu. ;)

BlackCloud  20.11.2010, 12:25
@Reiswaffel87

ErsterSchnee: da ich selber Rechnungen für Rettungswagen- und Krankenwagenfahrten schreibe, weiß ich wohl eher, ob und wann der Patient eine Rechnung bekommt.

Eine "Leerfahrt" wird dann vom Versicherten bezahlt, wenn er den RTW rief, obwohl kein Notfall vor Ort war (wir hatten mal einen Spaßvogel, der einen RTW rief mit der Argumentation "ich wollt nur mal gucken wie schnell ihr innem Notfall hier seid" - der Spaß kostete ihn 700€.)

Nein, du musst nichts zahlen.

Kosten eines Rettungseinsatzes trägt die Krankenkasse. Bei Privatversicherten eben erst nach dem Einreichen der Rechnungen. In deinem Fall muss die Kasse - oder du - aber garnichts zahlen, da kein Transport durchgeführt wurde und nur der abgerechnet werden kann (was ich sinnfrei finde...).

Die Kosten für das Anrücken des Rettungswagens musst du auch nicht tragen, da du ihn nicht gerufen oder den Einsatz mutwillig verursacht hast. Auch der Anrufer zahlt nicht, da er nicht böswillig einen Notruf abgesetzt hat.

ErsterSchnee  20.11.2010, 00:49

Das ist nicht ganz richtig. Wenn man einen Rettungswagen ruft, um z.B. jemanden zu reanimieren, und das bleibt erfolglos, dann ist man auch verpflichtet, den "Rettungseinsatz" zu bezahlen, da man ja nicht gerettet wurde (also übernimmt die Krankenkasse auch nicht die Kosten).

Ist zwar auch total blödsinnig - aber leider Gesetz.

Reiswaffel87  20.11.2010, 00:54
@ErsterSchnee

Und welches Gesetz besagt das? Ob die Kasse zahlen muss oder nicht hängt doch nicht vom Erfolg der Behandlung ab.

Mandek  20.11.2010, 07:37
@ErsterSchnee

Das Gesetz möchte ich sehen. Die Krankenkasse zahlt so oder so. Die ist (in diesem Fall) nicht erfolgsorientiert.

ErsterSchnee  20.11.2010, 10:03
@Reiswaffel87

Ich kenne zwei Leute, die den Rettungswagen bezahlen mußten. Bei beiden ist der Vater gestorben, der Rettungswagen wurde benachrichtigt, die Reanimation blieb erfolglos, der Rettungswagen fuhr also leer wieder zurück und schickte dann die Rechnung. Und ich weiß, daß damals auch viel Schriftverkehr hin und her ging - aber es war alles rechtmäßig und mußte von den Hinterbliebenen bezahlt werden.

Reiswaffel87  20.11.2010, 10:50
@ErsterSchnee

Der Link passt nicht zu unserem Sachverhalt, ErsterSchnee! In dem konkreten Fall wird der Rettungswagen vom Patienten (oder dessen Ehegatten) gerufen, es liegen Beschwerden vor die einen Transport notwenig machen und dennoch wird abgelehnt. Dass das abgerechnet wird bzw. es versucht wird ist klar, passt aber nicht zu unserem Fall hier.

Reiswaffel87  20.11.2010, 11:11
@ErsterSchnee

Um dazu was sagen zu können müsste man den konkreten Fall und dessen Ablauf kennen. Grundsätzlich kann der Rettungsdienst nur den Transport abrechnen. Warum also hier der Einsatz selbst abgerechnet wurde oder werden sollte ist mir nicht ganz klar.

Mandek  20.11.2010, 17:25
@Reiswaffel87

Witzig, wie die hier alle verschiedenen Fälle miteinander mixen.

ErsterSchnee  20.11.2010, 20:35
@Reiswaffel87

Siehe meinen Kommentar unten und erklär mir bitte nochmal den Unterschied - ich sehe da nämlich noch immer keinen.

osteoline  21.11.2010, 10:13
@ErsterSchnee

Das stimmt so gar nicht, kann doch niemand dafür , das das Reanimieren nicht geklappt hat. Kosten trägt die Kasse.

Reiswaffel87  21.11.2010, 12:04
@ErsterSchnee

Der Unterschied ist, dass in deine Fall der Patient den Rettungswagen ruft, einer Behandung bedarf (sogar einer sehr dringenden und wichtigen) und dann sagt: NÖ, ich bleib lieber zuhause, tschüß! In dem geschilderten Fall wurde der RTW a) nicht vom Patienten gerufen und vorallem b) gab es eine Notsituation, die sich bereits gebessert hatte. Dafür kann der Patient ja nichts. Der Ruf des Rettungswagens war als zwar letztendlich überflüssig, aber bei Anruf nicht.

ErsterSchnee  21.11.2010, 23:09
@Reiswaffel87

Der Patient hat doch gar nicht den Rettungswagen gerufen, das war die Mutter. Und er/sie hätte auch erstmal zur Untersuchung ins Krankenhaus gemußt - es stand ja nicht fest, was es nun war.

ErsterSchnee  22.11.2010, 20:30
@osteoline

Leider stimmt es doch.

Ich würde Dir empfehlen, am Montag mal direkt bei Deiner Krankenkasse nachzufragen. Diese Rechnungen vom Krankenwagen haben die unangenehme Angewohnheit, teilweise erst nach Monaten ins Haus zu flattern - wenn man schon fast vergessen hat, was eigentlich passiert ist.

kritiker111  19.11.2010, 22:55

Nachdem er privat versichert ist, flattert die Rechnung zu erst ihm ins Haus!

ErsterSchnee  19.11.2010, 23:00
@kritiker111

Aber auch nicht zwangsläufig sofort. Und so oder so bleibt Zeit, am Montag bei der Versicherung nachzufragen, um eine aussagekräftige Antwort zu bekommen und sich nicht auf Spekulationen verlassen zu müssen.

Reiswaffel87  20.11.2010, 00:20

Die Rechnung für den Transport im Rettungswagen wird aber nie kommen, da kein Transport durchgeführt wurde. ;o)

ErsterSchnee  20.11.2010, 00:46
@Reiswaffel87

Es kann doch aber trotzdem eine Rechnung kommen für die "überflüssige" Anfahrt des Wagens bzw. über die geleisteten Tätigkeiten.

Reiswaffel87  20.11.2010, 00:56
@ErsterSchnee

Eine rechnung für die überflüssige Anfahrt könnte nur kommen, wenn garkein Notfall vorgelegen hätte. Die Kreislaufschwäche mit dem dazugehörigen Sturz gab es aber wirklich. Nur hatte sich der Patientenzustand hier wieder gebessert oder war garnicht soo schlecht wie angenommen. ...und die Tätigkeit kann der Rettungsdienst nicht abrechnen, sondern nur den Transport (was wirklich schwachsinnig ist...).

Reiswaffel87  20.11.2010, 10:49
@ErsterSchnee

Der Link passt nicht, ErsterSchnee! In dem konkreten Fall ist eine Versorgung wird der Rettungswagen vom Patienten (oder dessen Ehegatten) gerufen, es liegen Beschwerden vor die einen Transport notwenig machen und dennoch wird abgelehnt. Dass das abgerechnet wird bzw. es versucht wird ist klar, passt aber nicht zu unserem Fall hier.

ErsterSchnee  20.11.2010, 20:34
@Reiswaffel87

Laß mich überlegen: Ein Mensch hat Kreislaufprobleme, bricht zusammen, ein Passant ruft dem Rettungswagen, der Patient lehnt den Transport in die Klinik ab, weil er da nicht hinwill.

Ein Mensch hat Atemnot, ein Besucher (Mutter) ruft den Rettungswage, der Patient leht den Transport in die Klinik ab, weil er da nicht hinwill.

Wo genau liegt da doch gleich der Unterschied?

Ich hab da auch mal eine Frage.. Ich war gestern in der Stadt. Im Geschäft hatte Ich dann Kreislaufprobleme .. Eine Verkäuferin hat dann den Krankenwagen gerufen obwohl Ich das nicht wollte.. Als sie dann da waren gings mir wieder besser & sie sind wieder gegangen, sie wollten nur mein name wissen & einen Transport hab ich verweigert !? Muss ich jetzt damit rechnen das eine Rechnung kommt ?

Ich hab da auch mal eine Frage.. Ich war gestern in der Stadt. Im Geschäft hatte Ich dann Kreislaufprobleme .. Eine Verkäuferin hat dann den Krankenwagen gerufen obwohl Ich das nicht wollte.. Als sie dann da waren gings mir wieder besser & sie sind wieder gegangen, sie wollten nur mein name wissen & einen Transport hab ich verweigert !? Muss ich jetzt damit rechnen das eine Rechnung kommt ?