Muss ich Krankenhausfahrt 10€ und Notfallaufnahme 10€ also 20€ bezahlen?
Meine Mutter hatte einen Unfall im Dezember 2012 und musste mit dem Krankenwagen in Krankenhausfahren.
Nach ein paar Tagen kam dann ein Schreiben vom Krankenhaus über 10 Euro für die Eigenbeteiligung, welche ich auch bezahlt habe.
Heute 4 Monate später, kam ein Schreiben von der Krankenkasse, dass nochmal 10 Euro Eigenbeteiligung für den Transport ins Krankenhaus zu zahlen sind.
Ist das rechtens?
6 Antworten
Ja, das ganze Geld bekommt die Krankenkasse. 10 Euro für den Krankentransport und 10 Euro "Praxisgebühr".
Habe auch eben dieselbe Rückmeldung bekommen!
Frag bei Deiner Krankenversicherung nach. Wieso bekommst Du die Rechnung statt Deine Mutter?
Sorry, falsch von mir formuliert.
Die Rechnung bekam meine Mutter, aber ich bezahle diese immer. Warum, ist eine andere Sache.
Warum bezahlst du denn für deine Mutter ? Die Forderungen sind rechtens.
Du kannst bei der Krankenkasse mal nachfragen ab welcher Summe Deine Mutter befreit wird. Normalerweise muß man 2% des Einkommens dafür aufwenden. Ist man chronisch krank (vom Arzt bestätigt) ist es nur 1%.
Dann sammelt man alle Belege, auch von den Zuzahlungen zu Medikamenten und reicht sie bei der Kasse ein. Was über die 2%, ggf. 1% hinaus bezahlt wurde, bekommt man zurück. Mit den Belegen braucht die Kasse dann noch einen Einkommensnachweis und wenn vorhanden eine Kopie des Behindertenausweises oder den Nachweis der Grundsicherung.
Als Mitglied der Gesetzlichen Krankenversicherung fällt bei einem stationären Aufenthalt eine Eigenbeteiligung an. Die Krankenhaus-Eigenbeteiligung liegt bei zehn Euro für höchstens 28 Tage pro Kalenderjahr.
Durch eine private Krankenzusatzversicherung kann die Krankenhaus-Eigenbeteiligung abgedeckt werden. Häufig wird die Übernahme der Krankenhaus-Eigenbeteiligung, zusammen mit den restlichen gesetzlichen zuzahlungen, durch eine Zusatzversicherung für den ambulanten Bereich abgedeckt. Die stationären Zusatztarife beinhalten in der Regel „nur“ die Chefarztbehandlung und das Ein- oder Zweibettzimmer, aber nicht die Krankenhaus-Eigenbeteiligung. Soll nur die Krankenhaus-Eigenbeteiligung versichert werden, kann dies auch durch ein Krankenhaustagegeldes von zehn Euro pro Tag geschehen.