Ist es möglich, dass jemand mit einer Generalvollmacht die eidesstattliche Versicherung abgibt?

5 Antworten

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Versuchs mal mit § 478 ZPO!

So lange die Person nicht unter Vormundschaft steht, ist die EV persönlich abzugeben.

Nein, das geht nicht. Die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung ist eine sog. unvertretbare Handlung. Das kann nur die betreffende Person selbst, kein Vertreter oder Vollmachtsinhaber. Er kann seinen Freund vor Gericht oder vor Behörden aufgrund Vollmacht vertreten. Er wird dann aber auch nur als Vertreter behandelt. Die jeweiligen Auflagen oder Strafen oder Urteile betreffen trotzdem den im Ausland lebende Freund. Stell Dir vor, Anwälte handeln für Ihre Mandanten ja auch nur aufgrund Vollmacht. Ein Anwalt kann aber auch nicht für seinen Mandanten einen Eid schwören. Und die eidesstattliche Versicherung ist nichts anderes, als ein Eid, dass das abgegebene Vermögensverzeichnis richtig ist. Das kann unser Freund hier aber nicht wissen. Weiß er, ob der im Ausland lebende Freund nicht noch irgendwo ein Bankkonto mit mehreren Tausend Euro hat? Nein, dass kann er gar nicht wissen, also kann er auch keinen Eid als Vertreter für den Freund im Ausland schwören.

Warum persönlich? Mit der Generalvollmacht könnte der in Deutschland lebende sogar Schulden auf seinen Bekannten machen oder gar Grundstücke kaufen. Bei einer Vormundschaft sind die Rechte des Betreuers viel eingeschränkter. Gibt es da irgendwelche §§ zum nachlesen?

Eine eidesstattliche Versicherung ist nach deutschem Recht immer zwingend persönlich abzugeben.