bei offenen Forderungen mehrerer Gläubiger , eidesstattliche Versicherung nur einmal abgeben?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die eidesstattliche Versicherung kann frühestens nach 3 Jahren erneut verlangt werden. Völlig unabhängig von der Anzahl der Gläubiger.

Der Gerichtsvollzieher kommt trotzdem, da jeder Gläubiger ebenfalls eine eidesstattliche Versicherung verlangen kann. Das war zumindest mein letzter Wissensstand. Denn die EV entbindet Dich ja nicht von weiteren Pfändungen oder Vollstreckungen, sondern gibt nur die Angabe an den Gläubiger, der den Auftrag gestellt hat, dass Du Zahlungsunfähig bist. Daher kann auch durchaus weiterhin der Gerichtsvollzieher kommen.

Wenn du einmal die eidesstattliche Versicherung abgegeben hast, glaube ich, dass du die nicht noch einmal abgeben musst. Aber ich würde, wenn die Schulden zu hoch sind, darüber nachdenken in Privatinsolvenz zu gehen.

Hatte das zweifelhafte Vergnügen noch nicht, aber ich denke: Einmal Eidesstattliche abgegeben, sollte für 3 Jahre reichen!

einmal alle drei jahre reicht, es sein denn, die vermögensverhältnisse haben sich geändert, dann kann der gläubiger eine neue verlangen.

es bekommt nicht jeder gläubiger seine eigene ev :)

beste grüße bo