Kann ein Gerichtsvollzieher aus Deutschland im Ausland vollstrecken?
Kann ein Gerichtsvollzieher aus Deutschland im Ausland vollstrecken (in meinem Fall in der EU) wenn der Schuldner ein Grundstück hat? (vollstreckbarer Titel in Deutschland ist vorhanden). Angenommen wird, der Schuldner gibt in der Vermögensauskunft an, er besitzt z.B. ein Grundstück in Kroatien. Wie geht der Gerichtsvollzieher in Deutschland dann anhand der Info vor?
2 Antworten
Kann ein Gerichtsvollzieher aus Deutschland im Ausland vollstrecken (in meinem Fall in der EU) wenn der Schuldner ein Grundstück hat?
Nein. Davon abgesehen ist für die Vollstreckung von Grundstücken auch im Inland der Gerichtsvollzieher sachlich unzuständig.
Wie geht der Gerichtsvollzieher in Deutschland dann anhand der Info vor?
Der Gerichtsvollzieher erfasst die Vermögensauskunft in einer Datei, druckt diese aus und schickt den Ausdruck an den Gläubiger.
Die Vollstreckung würde über das ausländische Gericht erstmal beantragt werden. Sofern es sich um keinen nennenswerten Betrag handelt kommt es nur selten zur Vollstreckung. Melde dich mal in einem Schuldnerforum an. Da erhälst du viele Tipps und Ratschläge.