Vor 11 Jahren eidesstattliche Versicherung abgegeben und jetzt Forderung durch Inkasso Büro
Hallo, ich hatte vor 12 oder 13 Jahren eine Forderung gegen mich laufen und habe damals beim Gerichtsvollzieher eine eidesstattliche Versicherung abgegeben. Nun habe ich aus Langeweile in meiner Schufa Auskunft herumgeklickt und bin auf eine offene Forderung von einem Inkassounternehmen von dem ich noch nie hörte gestossen. Ich hatte keine Ahnung was das sein könnte da sonst keine Forderungen gegen mich bestehen und ich hab dann bei der Firma angerufen. Die meinten das sei die Forderung von vor 12 Jahren und ich müsste sie immernoch bezahlen. Wenn ich mich bei denen nicht gemeldet hätte, hätten die sich gar nicht gemeldet. Jetzt soll ich sofort zahlen. Ist das nicht etwas komisch? Verjährt die Forderung eigentlich nicht irgendwann? Danke !!
4 Antworten
Wnn ein Titel gegen dich vorliegt, d.h. ein Vollstreckungsbescheid gegen dich vorliegt, verjährt die Summe erst nach 30 Jahren. Aber dass sie sich nicht gemeldet haben ist komisch
Es ist ein leider sehr weit verbreiteter Irrtum, zu glauben, dass durch die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung Forderungen erledigt würden bzw. wären. Mit der Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung möchte/soll der Gläubiger erfahren, wo/wie er in das Vermögen oder Einkünfte des Schuldners vollstrecken kann. Oft ergibt sich aber aus dem Protokoll nichts, so dass die Vollstreckung meist vertagt wird. Allerdings gilt hier wie so häufig im Leben: aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Eine titulierte Forderung kann auch nach der xten eidesstattlichen Versicherung weiterhin geltend gemacht werden, lediglich die Zinsen verjähren, falls zwischenzeitlich keine Vollstreckungsmaßnahmen veranlasst wurden.
Hallo
Entschuldige bitte das ich hier bei einen anderen Thema schreibe, aber Ich wollte Dir wegen des Salbei Honig schreiben. Ich wollte eine Freundschaftsanfrage stellen, aber ich bin neu und es geht nicht. Es wäre schön wenn Du mich anfragen würdest. Ich bin " redfox66".
Tschüss bis bald
Hat sich erledigt, wenn k e i n Titel vorliegt!