Eidesstattliche Versicherung Kontoverbindungen
Hatte heute Besuch vom Gerichtsvollzieher und soll nächste Woche die eidesstattliche Versicherung abgeben. In dem Schreiben was ich bekommen habe, steht, man solle sämtliche Kontoverbindungen mitbringen. Werden da Kontoauszüge verlangt, oder nur die Daten der Kontoverbindung, auch Sparbücher? Ich habe ein Prepaid-Kreditkartenkonto, muß ich dieses auch angeben? Da ich letzte Woche Antrag auf Verbraucherinsolvenz beim Amtsgericht gestellt habe, wäre es ja auch wenig sinnvoll eine Ratenzahlung zu vereinbaren, um um die eV herumzukommen?! Kann jemand die Situation beurteilen?
8 Antworten
Da hilft wohl wirklich nur "die Hosen runterlassen".
Wenn später etwas rauskommt, und ich befürchte es kommt raus, dann bekommst Du wahrscheinlich richtig Ärger.
Du hast zu deinem INSO-Antrag einen Anwalt, lasse dir doch von dem sagen wie du dich bei was verhalten sollst. Selbst ob EV noch zulässig.
Verstehe ich jetzt nicht richtig... Wie kannst Du in der Verbraucherinsolvenz noch eine eidesstattliche Versicherung abgeben???
Du hast dich bereits zahlungsunfähig gemeldet und deine Einkünfte offengelegt. Ein Verbraucherinsolvenz umfasst alle Schulden, da kann der Gerichtsvollzieher eigentlich nichts mehr tun.
Hast Du dem Gerichtsvollzieher mitgeteilt, dass Du Verbraucherinsolvenz angemeldet hast???
Richtig. Er braucht dem GV nur mitzuteilen, dass er den Antrag auf Verbraucherinsolvenz gestellt hat. Dann hat sich das mit der eV erledigt.
Auch bei insolvenz kann man in der wohlverhaltesphase eine EV abgeben,da es ja neue Schulden sind die,die insolvenz ja nicht mehr betreffen.
durch beginn /eröffnungsbeschluss des verbr.insolvenzverfahrens fallen alle zwangsmaßnahmen der gläubiger weg, oder ruhen während der dauer des verfahrens. wird die restschuldbefr. gewährt, so sind sie erledigt, sonst eher nicht. mfg- mache vorher alle konten zu, und hinterher ein neues auf. so hast du an dem tag eben keines gehabt. verschiebung der ev nur bei anzahlung von 1/3 möglich der schuldsumme gesamt.
Bei einer eidesstattlichen Versicherung musst du alles nachweisen, was du an Konten pp. hast. Natürlich wollen die auch alle deine Kredite, also Verbindlichkeiten pp., wissen. Zu der anderen Sache kann ich dir leider nichts sagen. Aber m. E. müssten beide Sachen doch vom gleichen Amtsgericht bearbeitet werden? Frag doch vorher kurz nach, wie und was ...
Es ist ganz wichtig alles, wirklichalles anzugeben, nichts vergeßen. Wenn sonst später heraus kommt das du etwas nicht angegeben hast ist das strafbar.