Herausfinden was man erbt, ohne die Person wirklich gekannt zu haben?

4 Antworten

Hmmmh, verstehe nicht, wenn du zu deinem Vater seit so vielen Jahren keinen Kontakt hast, woher weißt du dann, dass er Hartz IV bezieht ?

Wenn dem nicht so ist frag ihn doch, warum er das Erbe ausgeschlagen hat.

Normalerweise gibt es im Todesfall eine Testamentseröffnung und alle Beteiligten werden informiert. Ist kein Testament vorhanden, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Wenn kein Testament vorhanden ist, muss der Nachlass geregelt werden.

Um festzustellen was an Erbmasse - oder Schulden - vorhanden ist, solltest du dich an das Amtsgericht deiner Gemeinde oder des Erblassers wenden da diese dafür zuständig ist und muss meines Wissens nach Auskunft erteilen.

Man sollte eine Erbschaft auch nicht vorzeitig ausschlagen. Bsp : es ist ein Haus vorhanden und es Lasten noch ca. 20.000 € Hypotheken drauf. Wenn man selbst einzieht, spart man die derzeitige Miete, nach ein paar Jahren ist es schuldenfrei und gehört dir. Man kann es auch vermieten oder verkaufen, somit die Hypotheken schuldenfrei stellen und hast noch genug Kapital über.

Fazit : schlau machen beim Amtsgericht, dann entscheiden.

webya  13.09.2018, 21:01

Das Testament wird nicht im Gericht mit allen beteiligten geöffnet. Das macht der Rechtspfleger alleine (ist nur im Film anders),

Woher weiß das Amtsgericht von Schulden oder Werten?

Die werden von den Erben melden den Grundbesitz und evtl. materielle Reichtümer. Die Erben zeigen ebenso den Todesfall bei der Bank an. und diese melden dann an das Finanzamt.

HazeUndChocomel 
Fragesteller
 14.09.2018, 12:45
Hmmmh, verstehe nicht, wenn du zu deinem Vater seit so vielen Jahren keinen Kontakt hast, woher weißt du dann, dass er Hartz IV bezieht ?

Ich habe durch den Bafög Antrag für mein Studium erfahren, dass er Hartz 4 bezieht.

Danke für deine Tipps, habe grade mal angerufen und alles geschildert. Die Bearbeiterin vom Amtsgericht war leider so extrem unfreundlich und provokant, (und ich kann eigentlich viel wegstecken), dass ich auflegen musste. Vielleicht habe ich Glück und erreiche später jemand anders. Danke für deine Tipps.

Wenn das Erbe feststeht kann man sich entscheiden, es anzunehmen oder abzulehnen. Du musst nicht die Katze im Sack "kaufen". Ich würde mir das genau anschauen und auch die Wertangaben, sofern vorhanden.

SchwarzerTee  13.09.2018, 02:16

Dafür, dass das Erbe "feststeht", muss man aber selbst sorgen. Und zwar innerhalb der Sechswochenfrist. Sonst hat man das Erbe automatisch angenommen, mit allen Schulden.

Kleidchen2  13.09.2018, 02:18
@SchwarzerTee

Du musst ja vom Erbe Kenntnis haben bevor du dich äußerst.

SchwarzerTee  13.09.2018, 02:21
@Kleidchen2

Ja genau, das ist ganz wichtig, aber die Kenntnis muss man sich eben selbst und sehr schnell verschaffen. Da wartet niemand ab, bis man mal Zeit hat, die Unterlagen der Oma durchzusehen, sich beim Grundbuchamt zu informieren usw.

Nach sechs Wochen ist Ende aus finito.

Kleidchen2  13.09.2018, 02:34
@SchwarzerTee

Wenn es keine Zusammenstellung gibt, ja.

Du bekommst ohne Erbschein von keiner Stelle Auskunft, keine Bank sagt dir, ob Erbmasse vorhanden ist, die will erst den Erbschein sehen.

Du brauchst nichts zu tun, dann hats du das Erbe angenommen, läßt dir den Erbschein ausstellen, gehst dann zur Bank und weißt, was du erben wirst.

Das können auch Schulden sein, ein belastetes Haus, ein unbezahltes Auto.

ABER: wenn dem so ist, kannst du das Erbe auf den Nachlass beschränken lassen. Das machst du bei Gericht, dann haftest du nicht mit deinem Vermögen für die Schulden deiner Großmutter.

Wenn dein Vater kein Geld hat, es keinen Ehemann und keine Geschwister der Großmutter gibt, du das einzige Enkelkind, dann kann es sein, dass du für die Kosten der Bestattung herangezogen wirst.

Denn, es herrtscht Bestattungsplficht und die Angehörigen sind zu der Kostenübernahme verpflichtet, wenn der Nachlass diese Kosten nicht decken kann. D.h. wenn Einzeikind, wäre dein Vater dran- der kann nicht wegen ALG II, wendet sich ans Sozialamt. Sozialamt zahlt erst einmal und forscht dann anch den nächsten Angehörigen- also auch dir, um die Kosten einzutreiben.

Richte dich darauf ein, dass du hier- auch wenn du das Erbe ausschlagen solltest, herangezogen wirst- das eine schließt das andere nicht aus.

Es gibt eine sehr kurze Frist, innerhalb der Du das Erbe ausschlagen kannst, nämlich sechs Wochen ab Kenntnis von der Erbschaft.

Es kommt niemand zu Dir, um Dich zu informieren, sondern Du musst selbst herausfinden, wie hoch oder niedrig das Erbe ist.

Vielleicht ist es sinnvoll, dass Du Dich mit Deinem Vater deswegen in Verbindung setzt.

Vielleicht hilft Dir der folgende Link:

https://www.anwaeltin-bramke.de/erbe-ausschlagen/