Erbschaft, bin Scheidungskind.. Vater hatte nochmal geheiratet und weitere 2 Kinder bekommen

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Jedermann ist in der Verfügung seines Vermögens völlig frei. So wie du dir vmtl. auch selbst das Recht vorbehalten willst, ob und in welchem Umfang du dein Vermögen unter Ehefrau, Kindern oder Firmeninhabern verteilt wissen willst, regelt daß dein Vater eben auch nach seinen Vorstellungen.

Eine ETW soll es ja für dich sein, ansonsten hast du einen Pflichtteilsanspruch des auf ihn an seinem Todestag entfallenden Reinnachlasses.

Denn ob die 1,5 Millionen sein alleiniges Lebenswerk darstellt oder hälftig von seiner Frau miterreicht wurden, Firmenanteile oder Immobilienbesitz bereits an andere Kinder oder Teilhaber verkauft oder bereits vor Jahren verschenkt wurden oder im Erbfall überhaupt noch zu seiner Erbmasse zählen, kannst du ebensowenig wissen wie ich oder wir hier beurteilen können, ob es gerecht wäre, wenn du ebensoviel seines Vermögens bekommen würdest wie die anderen beiden Kinder oder gar mehr als seine Ehefrau, die alle - im Gegensatz zu dir - an dem Erfolg der Firma ja auch beteiligt sein können.

Bei einer Firma wird es die Nachfolge wie sein Privat- und Geschäftsvermögen per Testament verteilen - und was dir derzeit gedacht wurde und du mindestens beanspruchen kannst, weißt du nun.

Klar ist nur eins: bis zu seinem Tod kann alles verloren, verschenkt, gestiftet oder verkauft sein und du von der Erbfolge ausgeschlossen sein.

Bis auf einen Pflichtteilsanspruch von 1/6 (Zugewinn) oder 1/4 (Gütertrennung) seines Vermögens in Geld (sofern keine weiteren Kinder gezeugt oder adoptiert werden) hast du keinerlei Ansprüche an seinen Nachlass zu stellen.

Das mag dir ungerecht erscheinen, ist aber geltendes Recht - wie gesagt, für jeden.

G imager761

Du bist an der Hinterlassenschaft Deines Vaters genau so beteiligt, wie Deine Halbgeschwister. Da zählt nicht, daß Deine leiblichen Eltern geschieden waren, sondern daß Du ein Abkömmling des Verstorbenen bist. Wer nicht erbberechtigt ist: Deine Mutter.

chaoscharly 
Fragesteller
 11.03.2012, 16:01

also ich glaub meine Mutter ist nicht daran interessiert etwas von meinem Papa zu erben. Wenn ich es genau nehme ist es bei meiner Mutter genauso wie bei meinem Papa, auch Sie hatte wieder geheiratet und auch dort ist ein Stiefbruder vorhanden. Auf jeden Fall bin ich als Kind aus erster Ehe in beiden Fällen als Kind auch vom Gesetz her benachteiligt...

helrich  11.03.2012, 16:18
@chaoscharly

Selbst wenn Deine Mutter Interesse an der Hinterlassenschaft ihres Ex-Mannes hätte: sie hat durch die Scheidung keinen Anspruch. Und Kinder, die sie mit einem anderen Partner gezeugt hat, genau so wenig.

Du bist bei Deinen leiblichen Eltern erbberechtigt. Und zwar zu gleichen Teilen, wie alle anderen Abkömmlinge des Verstorbenen. Wenn Dein Vater und seine 2. Frau in Zugewinngemeinschaft lebten und beide keine nennenswerten Vermögenswerte in die Ehe einbrachten, dürfte die Hälfte des nun vorhandenen Vermögens Eigentum Deiner Stiefmutter sein. Die andere Hälfte wird wiederum geteilt, davon gehen 50 % an die Witwe und die anderen 50 % zu gleichen Teilen an die Kinder, also auch an Dich. Solltest Du enterbt worden sein, steht Dir aber immer noch der Pflichtteil zu, der zumindest die Hälfte dessen ausmacht, was Dir ohne Enterbung zufallen würde.

Mir ist nicht so ganz klar, warum Du Dich für benachteiligt hälst.

chaoscharly 
Fragesteller
 11.03.2012, 16:27
@helrich

das mit den Kindern und in gleichen teilen habe ich verstanden und ist klar. die benachteiligung von der ich spreche tritt ja dann erst ein wenn die stiefmutter auch irgendwann stirbt. das geht ja dann nur noch an die Kinder der Stiefmutter.. Was im umkehrschluss dann heißt. Von allem was mein Vater in seiner erfolgreichen Zeit geschaffen hat bekomme ich 17%, meine Geschwister die dann ja noch Ihre Mutter beerben in Summe dann 41,5%

helrich  19.03.2012, 08:40
@chaoscharly

Nimms mir nicht übel, aber mich schrecken Deine Überlegungen ab. Rein menschlich gesehen. Wenn die Erbschaft Deines Vaters aufgeteilt wird, sehe ich Mord und Totschlag für Euch voraus.

Wenn Dein Vater zuerst stirbt, erbst Du wie oben beschrieben. Stirbt Deine Stiefmutter zuerst, erbt Dein Vater den entsprechenden Teil und Du DAVON ja dann auch wieder. Also solltest Du das etwas gelassener sehen. Denn im Moment ist es Eigentum Deines Vaters und seiner Frau, mit dem sie tun und lassen können, was sie wollen - selbst einem Tierheim zu 100 % spenden, wenn ihnen der Sinn danach steht.

nach dem Tod deines Vater sieht die gesetzliche Erbfolge dies vor: Von seinem Besitz erhält die Ehefrau die Hälfte, die andere Hälfte wird unter allen Kindern deines Vaters zu gleichen Teilen aufgeteilt.

Mit einem Testament kann dein Vater dies ändern und die Erbschaft anders aufteilen. Du wirst immer Anspruch auf einen Pflichtteil haben, den kann er dir nicht entziehen (es sei denn du bist erbunwürdig, das steht hier aber wohl nicht zur Debatte). Vererbt dir dein Vater laut Testament z. B. die kleine Wohnung, die im Wert vielleicht deinem Pflichtteil übersteigt, kannst du nichts machen.

du bist genau so erbberechtigt, wie die anderen kinder deines vaters, wenn es um das erbe eures vaters geht

Wenn Du nicht enterbst bist, sieht es so aus. 50% erbt der Ehepartner 50% erben alle Kinder. Bei größeren Vermögen steht im Testament (wenn vorhanden), wer was und wieviel erben soll. das Erbe darf dann aber nicht kleiner sein als der gesetzliche Pflichtteil. Lass Dich auf jeden Fall von einem Anwalt für Erbrecht beraten.

chaoscharly 
Fragesteller
 11.03.2012, 16:03

naja, zum Glück ist es ja noch nicht soweit, und um gotteswillen, Ich wünsche natürlich meinem Papa und meiner Mama noch ein langes leben. und enterbt bin ich nicht, zumindest hab ich mir nicht zu schulden kommen lassen.