Er werbt, Vater verstorben, 4 Tage später stirbt Stiefmutter?

3 Antworten

Zugewinn ist nur bei Scheidung ausschlaggebend.

Im Todesfall erben Ehegatte und leibliche Kinder des Erblassers zu gleichen Teilen, also je 50%. Da der Vater seine Kinder als Erben für das Haus eingesetzt hatte, bekommt die Ehefrau nur den Pflichtteil - also 25%. Da sie nach dem Vater starb, erbt ihr Sohn ihren Anteil.

 wenn die Stiefmutter einen Pflichtteil von
25 % erhält, bekommt den nun nach dem Tod seiner Mutter der Sohn (also
der Stiefbruder

Genau so:

Ehegatten erben immer hälftig neben den Kinden der Erblassers plus Voraus an Haushaltsgegenständen (Familienauto).

Und haben demnach bei Enterbung einen Pflichtteilsanspruch von 1/8 plus pauschalierten Zugewinn 1/4 = 3/8 des Reinnachlasses gegen die eingesetzten Erben.

Insofern gehören den leiblichen Kindern des Mannes 5/8, dem Stiefbruder 3/8 aus dem Pflichtteilsanspruch seiner Mutter an dem, was nach Abzug der (auch hälftig gemeinsamen) Schulden und Bestattungskosten vom Vermögen des Ehemannes übrig bliebe.

G imager761

Miraleen 
Fragesteller
 16.11.2016, 07:31

verstehe ich das jetzt richtig? mache mal ein Beispiel dazu.

aus einem betrag von 20.000 ohne den pauschaliertem Zugewinn

vor dem Tod der Stiefmutter hätten die lieblichen Kinder zusammen 15.000 bekommen und die Stiefmutter ihren Pflichtanteil von 5000

nach dem Tod der Stiefmutter

kommen die leiblichen Kinder 17.500 und der Stiefbruder 2.500