Stiefmutter stirbt testamentlos – erben dann Stiefkinder?
Wenn die Stiefmutter stirbt, ohne ein Testament zu hinterlassen – haben Stiefkinder dann einen gesetzlichen Erbanspruch oder gehen sie komplett leer aus und der Staat "erbt" alles? Wichtig: Sie ist WItwe, keine eigenen Kinder, hat aber noch eine Schwester.
Wichtig: Stiefmutter ist Witwe/alleinstehend!
11 Antworten
Stiefkinder sind keine gesetzlichen Erben, sie können nur aufgrund eines Testamentes erben. Ehe der Staat erbt, können Verwandte 2. und 3. Grades der Stiefmutter erben, wenn solche ausfindig gemacht werden, z.B. Geschwister der Stiefmutter, deren Kinder oder Enkel, Cousinen oder Cousins, deren Abkommen, müssen aber mit der Stiefmutter im direkten Verwandtschaftsverhältnis stehen.
Bekommt der nächste Verwandte würde ich behaupten
Es gibt gesetzlich vorgeschrieben eine Erbfolge. Du wärst als Stiefkind ebenso erbberechtigt.
https://www.finanztip.de/erbfolge/
Sie erben nur, wenn ein Testament vorliegt, gesetzlich überhaupt nicht.
falsche AUSKUNFT. Stiefkinder sind keine gessetzlichen Erben ihres Stiefelternteils; nur aufgrund testamentarischer Erbfolge können sie Erben werden.
Natürlich, wenn Papa nicht mehr lebt, sind ja seine Kinder dran.
Nein, sie erben nur nach dem Vater, nicht nach der Stiefmutter ohne ein Testament.
Vererbt wird nach Blutslinien. Stiefkinder haben nach ihren Stiefeltern daher kein gesetzliches Erbrecht oder Pflichtteilsanspruch; § 1589 BGB.
Die kinderlos und verwitwet verstorbene Erblasserin beerbt daher ihre Schwester, § 1925 III 1 BGB, sofern die Eltern der 'Stiefmutter' bereits vorverstorben wären.
G imager761
Wo steht dort dass Stiefkinder (nicht adoptiert) erbberechtigt sind?