Plötzliche Erbschulden

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Wenn Du das Erbe bereits angenommen hast, dann kannst du dich noch auf den Art. 119.1 BGB, Inhaltsirrtum, berufen und die Erbschaft ablehnen.

Hier solltest du aber einen Anwalt zur Hilfe nehmen, denn die Materie ist kompliziert. Aber auf keine Fall das Problem auf die lange Bank schieben. Zu deiner Beruhigung, die Halbwaisenrente hat keinen Enfluß auf das Erbe bzw. und ggf. eine Erbauschlagung.

Goofy62  01.04.2014, 20:29

Er schreibt, dass er nichts von dem Erbfall wusste. Also vermutlich keine Benachrichtigung des Notariats bekommen. Also kann er das Erbe wohl noch ausschlagen. Da kein Fristablauf.

sassenach4u  02.04.2014, 11:59
@Goofy62

Klar wusste er das, denn warum hat er dann Halbwaisenrente beantragt. Damit war bekannt das der Vater tot und damit Erbfall. Außerdem muss man keine Information eines Notariats bekommen, Tod eines Elternteils bedingt immer einen Erbanspruch im positiven wie auch im nagativen Sinne- ob nun Vollerbe oder Teil oder nur Pflichtteil.

Sie können innerhalb einer Frist von 6 Wochen ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie vom Erbfall und von dem Grund Ihrer Erbfolge (gesetzliches Erbrecht oder testamentarische Bestimmung) Kenntnis erhalten haben, durch Erklärung gegenüber dem zuständigen Nachlassgericht (d.i. das Amtsgericht, das für den letzten Wohnsitz Ihres Vaters örtlich zuständig ist) die Erbschaft ausschlagen. Wenn das geschehen ist, gibt es für Sie auch keinerlei Haftung für die Schulden Ihres Vaters mehr. Am besten suchen Sie das Nachlassgericht persönlich auf (Personalausweis und Geburtsurkunde nicht vergessen !) und erklären dem dortigen Rechtspfleger die Ausschlagung. Möglicherweise weiß das Gericht noch gar nichts von dem Erbfall, weil es wohl kein Testament des Vaters gibt, das dem Nachlass-gericht eingereicht worden wäre. Das dürfte aber nicht hindern, Ihre Ausschlagungserklärung entgegen zu nehmen. Die andere Möglichkeit wäre die, einen Notar aufzusuchen, vor diesem die Ausschlagungserklärung abzugeben und protokollieren zu lassen sowie dem Notar den Auftrag zur Einreichung beim Nachlassgericht zu erteilen. Das kostet aber Notariatsgebühren, die Sie sich beim erstgenannten Weg ersparen können. Dem Inkassobüro teilen Sie mit, dass Sie von dem Erbfall und Ihrer angeblichen Erbfolge bisher nichts gewusst haben, aber jetzt aufgrund dieser Mitteilung die etwa angefallene Erbschaft fristgerecht ausschlagen werden. Aus diesem Grunde gebe es keine Veranlassung für die mitgeteilten Verbindlich-keiten des Erblassers einzustehen.

sassenach4u  02.04.2014, 11:53

Dominik respektive seine Mutter wusste aber, das der Vater verstorben ist, sonst hätte seine Mutter keinen Antrag auf Halbwaisenrente gestellt. Damit war der Tod des Vaters bekannt und auch die Situation, als Kind Erbe werden zu können. Das ändert doch einiges oder nicht?

wenn ihr bedingt angenommen habt müst ihr nur so viel zahlen wie dir dein vater euch vererbt hat

Offensichtlich war ihnen zumindest bekannt, dass ihr Vater verstorben ist, sonst hätten sie vor 10 Monaten keinen Antrag auf Halbwaisenrente gestellt. Damit war ihnen und auch ihrer Mutter der Tod ihres Vaters sehr wohl bekannt. Ein Erbe muss man ausschlagen, tut man das nicht, nimmt man es automatisch an. Wenn ihre Mutter, weil sie noch nicht volljährig waren, dies nicht getan hat, dann haben sie jetzt ein Problem. Können nur noch Nachlassinsolvenz beantragen, da sollten sie sich an das zuständige Nachlassgericht wenden.

Wenn es nichts zu erben gab, kannst du auch jetzt noch das Erbe ausschlagen. Mit deinem Anspruch auf Halbwaisenrente hat das überhaupt nichts zu tun.

Du solltest dir einen Beratungsgutschein auf dem Amtsgericht besorgen und dich von einem Anwalt in der Angelegenheit vertreten lassen. Er wird dann auch für dich den Prozesskostenhilfeantrag stellen.