Ein Kunde hat zu viel Geld überwiesen (höher als in der Rechnung angegeben) - muss ich eine Gutschrift oder eine Rechnungskorrektur schreiben?
Wenn eine Rechnungskorrektur geschrieben werden muss - wird dann die gleiche Rechnungsnummer angegeben, wie bei der ursprünglichen Rechnung?
Vielen Dank für eure Hilfe!
5 Antworten
Weder noch.
Die Rechnung war weder falsch noch bekommt er Geld aus der Rechnung zurück.
Er hat jetzt ein Guthaben bei dir. Entweder wird es auf der nächsten Rechnung verrechnet oder er bekommt den Betrag zurück. (Frag den Kunden was er lieber hätte.)
Nein, eine Gutschrift würde ja den eigentlich korrekten Rechnungsbetrag nachträglich mindern und du würdest entsprechend zu wenig Umsatzsteuer ausweisen.
Der Kunde kann natürlich einen Beleg bekommen über den ursprünglichen Rechnungsbetrag, den Zahlungseingang, das daraus entstanden Guthaben und wohin du dieses überweisen wirst. (Also seine Kontodaten nochmal angeben.)
Nachtrag: Eine Gutschrift kann zu einem Guthaben führen, aber ein Guthaben führt nicht zu einer Gutschrift.
Danke!
Wenn der Kunde Dir mehr bezahlt, als er muss, dann überweist Du ihm sein Geld zurück - dafür erstellst Du natürlich keinen Beleg, also keine Gutschrift!
doch, du musst es buchen, mit beleg, ansonsten f1ckst du dich selber in den hintern
du hast dann buchgeld, aber kein reales, gg, zahlst steuern auf gewinn, der nicht realisiert wurde, ist top
wenn du es vorher höher eingebucht hattest
auch wenn nicht, ich würde das buchen, ansonsten checken die mal deine geldeingänge und blablab la
Das ist doch Unsinn, was Du schreibst! Hast Du ja offensichtlich selber gemerkt...
@Hydraulikbagger ich soll nach Absprache mit dem Kunden das Geld zurücküberweisen, der Kunde möchte, dass ich hierzu eine Gutschrift erstelle.
Ich habe noch nie eine Gutschrift geschrieben - muss ich bei der Gutschrift die fortlaufende Rechnungsnummer angeben?
Danke!
Nein, nein, nein... Du erstellst KEINE Gutschrift. Stell Dir vor einer überweist einfach so 20 € an Dich. Dann überweist Du ihm 20 € zurück und erstellst eine Gutschrift. Du erstellst ihm also für "nichts" eine Gutschrift. Eine Gutschrift bedeutet für Dich weniger Umsatz, also weniger Steuern, das ist Betrug am FA! Für den anderen würde das weniger zu zahlende Steuern bedeuten.
Eine Gutschrift würdest Du erstellen, wenn die Rechnung 100 € beträgt, der Kunde aber nur 80 € bezahlt wegen Beschädigung z.B. DANN erstellst Du eine Gutschrift über 20 €...
Ich danke dir! Muss ich dann irgendeinen Beleg schreiben oder darf ich das Geld einfach zurücküberweisen ohne sonstige Maßnahmen.
Du überweist ihm den zu viel gezahlten Betrag zurück und Ende.
Du musst keinen Beleg schreiben. Der Kunde hat die Rechnung und seine Kontoauszüge als Belege zu diesem Vorgang, genauso wie du. Wenn der Kunde unbedingt möchte kannst du ihm natürlich einen neutralen Beleg über die Tatsache, dass er zu viel gezahlt hat und du das Geld zurücküberweisen wirst, ausstellen.
Ich verstehe, tausend Dank!
Irrtum oder absichtlich gegebenes Trinkgeld?
Irrtum: Differenz zurücküberweisen oder ihm Gutschrift auf Kundenkonto mitteilen.
Trinkgeld: Einnahmebeleg pinseln und Bank an sonstige Erlöse buchen.
Da musst du gar nichts schreiben, auf dem Debitorenkonto des Kunden ist eben ein Habensaldo, den kannst du zurückerstatten oder als Kundenüberzahlung ausbuchen.
Den Kunden fragen ob er eine Gutschrift oder Rücküberweisung möchte
ich soll das Geld zurücküberweisen, der Kunde möchte nun nach Absprache, dass ich hierzu eine Gutschrift erstelle - ist das steuerlich korrekt oder kann ich ihm die Differenz einfach zurücküberweisen ohne Gutschrift?
Danke!