Ein Kunde hat zu viel Geld überwiesen (höher als in der Rechnung angegeben) - muss ich eine Gutschrift oder eine Rechnungskorrektur schreiben?

5 Antworten

Weder noch.

Die Rechnung war weder falsch noch bekommt er Geld aus der Rechnung zurück.

Er hat jetzt ein Guthaben bei dir. Entweder wird es auf der nächsten Rechnung verrechnet oder er bekommt den Betrag zurück. (Frag den Kunden was er lieber hätte.)

Sofia4716 
Fragesteller
 04.10.2018, 13:02

ich soll das Geld zurücküberweisen, der Kunde möchte nun nach Absprache, dass ich hierzu eine Gutschrift erstelle - ist das steuerlich korrekt oder kann ich ihm die Differenz einfach zurücküberweisen ohne Gutschrift?

Danke!

5432112345  04.10.2018, 13:15
@Sofia4716

Nein, eine Gutschrift würde ja den eigentlich korrekten Rechnungsbetrag nachträglich mindern und du würdest entsprechend zu wenig Umsatzsteuer ausweisen.

Der Kunde kann natürlich einen Beleg bekommen über den ursprünglichen Rechnungsbetrag, den Zahlungseingang, das daraus entstanden Guthaben und wohin du dieses überweisen wirst. (Also seine Kontodaten nochmal angeben.)

5432112345  04.10.2018, 13:17
@5432112345

Nachtrag: Eine Gutschrift kann zu einem Guthaben führen, aber ein Guthaben führt nicht zu einer Gutschrift.

Sofia4716 
Fragesteller
 04.10.2018, 13:24

Wenn der Kunde Dir mehr bezahlt, als er muss, dann überweist Du ihm sein Geld zurück - dafür erstellst Du natürlich keinen Beleg, also keine Gutschrift!

AveDuxII  04.10.2018, 12:53

doch, du musst es buchen, mit beleg, ansonsten f1ckst du dich selber in den hintern

du hast dann buchgeld, aber kein reales, gg, zahlst steuern auf gewinn, der nicht realisiert wurde, ist top

wenn du es vorher höher eingebucht hattest

auch wenn nicht, ich würde das buchen, ansonsten checken die mal deine geldeingänge und blablab la

Hydraulikbagger  04.10.2018, 12:57
@AveDuxII

Das ist doch Unsinn, was Du schreibst! Hast Du ja offensichtlich selber gemerkt...

Sofia4716 
Fragesteller
 04.10.2018, 13:13
@Hydraulikbagger

@Hydraulikbagger ich soll nach Absprache mit dem Kunden das Geld zurücküberweisen, der Kunde möchte, dass ich hierzu eine Gutschrift erstelle.

Ich habe noch nie eine Gutschrift geschrieben - muss ich bei der Gutschrift die fortlaufende Rechnungsnummer angeben?

Danke!

Hydraulikbagger  04.10.2018, 13:21
@Sofia4716

Nein, nein, nein... Du erstellst KEINE Gutschrift. Stell Dir vor einer überweist einfach so 20 € an Dich. Dann überweist Du ihm 20 € zurück und erstellst eine Gutschrift. Du erstellst ihm also für "nichts" eine Gutschrift. Eine Gutschrift bedeutet für Dich weniger Umsatz, also weniger Steuern, das ist Betrug am FA! Für den anderen würde das weniger zu zahlende Steuern bedeuten.

Eine Gutschrift würdest Du erstellen, wenn die Rechnung 100 € beträgt, der Kunde aber nur 80 € bezahlt wegen Beschädigung z.B. DANN erstellst Du eine Gutschrift über 20 €...

Sofia4716 
Fragesteller
 04.10.2018, 13:24
@Hydraulikbagger

Ich danke dir! Muss ich dann irgendeinen Beleg schreiben oder darf ich das Geld einfach zurücküberweisen ohne sonstige Maßnahmen.

Hydraulikbagger  04.10.2018, 13:26
@Sofia4716

Du überweist ihm den zu viel gezahlten Betrag zurück und Ende.

5432112345  04.10.2018, 13:29
@Sofia4716

Du musst keinen Beleg schreiben. Der Kunde hat die Rechnung und seine Kontoauszüge als Belege zu diesem Vorgang, genauso wie du. Wenn der Kunde unbedingt möchte kannst du ihm natürlich einen neutralen Beleg über die Tatsache, dass er zu viel gezahlt hat und du das Geld zurücküberweisen wirst, ausstellen.

Sofia4716 
Fragesteller
 04.10.2018, 13:33
@5432112345

Ich verstehe, tausend Dank!

Irrtum oder absichtlich gegebenes Trinkgeld?
Irrtum: Differenz zurücküberweisen oder ihm Gutschrift auf Kundenkonto mitteilen.
Trinkgeld: Einnahmebeleg pinseln und Bank an sonstige Erlöse buchen.

Da musst du gar nichts schreiben, auf dem Debitorenkonto des Kunden ist eben ein Habensaldo, den kannst du zurückerstatten oder als Kundenüberzahlung ausbuchen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Den Kunden fragen ob er eine Gutschrift oder Rücküberweisung möchte