Gutschrift erstellen für den Kunden?
Hallo,
ich habe eine wichtige Frage und hoffe, dass ihr es mir beantworten könnt.
Wir sind ein Einzelunternehmen in der Telekommunikation Branche.
Das heißt wir reparieren, verkaufen und versichern Smartphones.
Mein Mitarbeiter hat leider bei der Reparatur ein Handy von einem Kunden beschädigt.
Das Gerät ist jetzt leider irreparabel. Ich habe das mit den Kunden besprochen und uns dafür entschuldigt.
Da Kundenzufriedenheit bei uns an erster Stelle steht, möchte ich den Kunden ein neues Gerät schenken.
Nun zu meiner Frage. Ich habe ein neues Handy von einem Händler gekauft.
Der Kunde wird die Rechnung + das Handy von mir bekommen.
Reicht die Rechnung als Ausgabe für das Finanzamt oder muss ich noch eine Gutschrift für den Kunden schreiben? So hätte der Kunde ja das Handy + eine Gutschrift? Das wollen wir ja nicht.
Hoffe ihr könnt mir helfen.
3 Antworten
Hallo,
nein, du musst dem Kunden keine Gutschrift erstellen.
Darfst du auch gar nicht, da es zum einen keine Gutschrift ist und du zum anderen diesen Betrag dann doppelt verbuchen würdest, wenn du den Kauf "verbucht" hast.
Du brauchst aber die Original-Rechnung deines Kaufs und solltest dem Kunden lediglich eine Kopie geben.
Viele Grüße
Michael
Gutschreiben kannst du nur einen Betrag, den du vorher in Rechnung gestellt hast.
Die Rechnung vom Händler bleibt also bei dir, du kannst dem Kunden ein Schreiben aufsetzen, in dem du das neue Handy als Schadenersatz deklarierst. Somit hat der Kunde auch einen Garantienachweis.
Nicht jede Ausgabe muss dem Finanzamt gegenüber mit einer direkten Einnahme dargelegt werden.
Wieso bekommt der Kunde die Rechnung?
Du bist doch Unternehmer. Wieso solltest Du dem Kunden eine fremde Rechnung mitgeben?
Die Rechnung des Zulieferers brauchst Du für Deine Buchhaltung. Dem Kunden schreibst Du eine Rechnung mit Rechnungssumme 0,00 €. Darauf weist Du den (fiktiven) Verkaufspreis des Handys sowie einen Rabatt von 100% aus.
Darf ich die Rechnung behalten?