Gewerbe nötig für das Zusammenbauen von Gaming PCs?

Hallo!

In meiner Freizeit baue ich gerne professionelle Gaming-PCs für Bekannte und sogar für Fremde gegen eine Gebühr von etwa 50€ zusammen. Ich hab letztens geplant das auf Kleinanzeigen anzubieten, um anderen zu helfen und nebenbei etwas Geld zu verdienen, da ich noch Schüler bin und die Oberstufe besuche.

Leider wurde mein Inserat mehrmals wegen vermeintlicher gewerblicher Nutzung gemeldet, was zur Löschung durch Kleinanzeigen und einer entsprechenden E-Mail führte. Die E-Mail lautete: "Dein Inserat wurde von unserer Plattform entfernt, da es von anderen Nutzern wegen möglicher gewerblicher Nutzung gemeldet wurde. Bei gewerblicher Nutzung sind besondere Pflichten zu beachten." Dazu erhielt ich einen Link mit weiteren Informationen.

Mein Ziel ist es ja nicht, mit diesem Inserat wie ein richtiger Laden reich zu werden, sondern gelegentlich, vielleicht einmal im Monat oder alle zwei Monate, etwas dazu zu verdienen. Es ist zudem aber halt unwahrscheinlich, dass sich überhaupt jemand meldet, da dutzend andere Inserate von professionellen Shops angeboten sind.

Meine Frage lautet daher halt ob ich tatsächlich ein Gewerbe für den Zusammenbau von PCs benötige oder ob Ihr mir irgendwie alternative Vorgehensweisen empfehlen könnt.

Beste Grüße

PC, Betrug, zusammenbauen, Kleinanzeigen, Bestellung, Gewerbe, gewerbe anmelden, Gewerbeanmeldung, Gewerbeschein, gewerbesteuer, Käuferschutz, kleinanzeigenmarkt, PC bauen, PC-Komponenten, PC-Konfiguration, PC zusammenbau, pc zusammenstellen, PC Zusammenbauen, Pc Zusammenstellung
Als Kleinunternehmer über 50k verdient? Liebhaberei?

Hallo allerseits,

ich habe mich schon gefühlt überall zu diesem Thema belesen, Videos geschaut etc., fühle mich aber immer noch nicht sicher genug.

Ich habe Oktober 2021 mein Gewerbe (Online Verkauf) angemeldet und die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen. Der Umsatz im letzten Jahr betrug insgesamt unter 500 Euro, damit unterliege ich auch in diesem Kalenderjahr der Kleinerunternehmerregelung. Da ich viel mit meiner Gesundheit zu kämpfen hatte/teils habe und noch nicht als voll arbeitsfähig eingestuft werden kann, unterstützt mich das Amt mit Alg2 und meine psychosoziale Betreuung mich gelegentlich im Alltag. Sie wissen über mein Kleingewerbe Bescheid und unterstützen mich wo es geht.

Mein Ziel ist es so bald wie möglich genug Umsatz zu erzielen um davon selbstständig leben zu können. Seit Mitte Januar läuft es besser als gedacht und ich habe innerhalb von zwei Wochen einen Umsatz von ca. 600 Euro gemacht. Die 600 Euro habe ich direkt wieder in neue Produkte für meinen Shop investiert und so ist das auch für die nächsten Monate geplant, alles in neue Produkte, eine größere Auswahl und Werbungskosten zu stecken, um so wieder mehr Einnahmen zu erzielen und mehr Menschen zu erreichen. Ich möchte so spätestens ab 2023 von meiner Arbeit leben können.

Meine Angst ist jetzt aber, dass dies unter Liebhaberei verstanden werden könnte, da ich ja erstmal keinen Gewinn einnehme, da alles Geld wieder in das Geschäft fließt. Ich habe monatlich aber auch nicht mehr Geld als sonst für mich. Im Gegenteil.. 😅

Eine weitere Frage ist, was wäre, wenn ich schon im Laufe diesen Jahres über die 50 Tausend Euro Grenze kommen würde, wäre ich dann dazu verpflichtet die gesamte Umsatzsteuer seit Januar 2022 nach zu zahlen?

Ich bin dankbar für jede seriöse Antwort!

Arbeit, Geld, gewerbesteuer, finanzamt steuern
Kleingewerbe abgemeldet. Steuererklärung nachholen? Muss ich Steuern zahlen? Bekomme ich eine straffe?

Hallo ihr Lieben, 

Ich habe mich im Jahr 2016 selbständig gemacht ein Gewerbe angemeldet und Ende 2017 wieder abgemeldet. Es handelt sich hier lediglich um ein kleingewerbe eher Minijob Art. Mit EINNAHMEN aus dem Jahr 2016 in Höhe von 1700€ und im Jahr 2017 in Höhe von ca 3400€. Ich bin verheiratet und mein Mann ist ein normaler Angestellter mit einem Jahresbruttoeinkommen vom ca 30000€

Ich war darmals zur Beratung bei einem Steuerberater der mit sagten das ich die Einnahmen meines Gewerbe usw bei einer einfachen Jährlichen Steuererklärung auflisten kann und keine zusätzliche Anmeldung bei dem Finanzamt nötig ist. Auch ein extra Geschäftskonto wäre nicht nötig bei diesen Einnahmen. Meine Buchführung ist auch gleich 0 lediglich die EINNAHMEN aus meinen Dienstleistungen sind mir bekannt da diese Dieret auf mein Konto überwiesen wurden über die Ausgaben habe ich keine groß Übersicht da es über mein privat Konto lief wo auch Lebensmitteleinkäufe und ähnliches von abgingen. Rechnungen/kassenbons habe ich auch nur sehr spärlich behalten.

Kann ich also wirklich meine Einnahmen aus meinem Gewerbe bei der normalen Steuererklärung von mir und meinem Mann ausfliesten? oder muss ich speziell das Gewerbe beim Finanzamt nachträglich anmelden und im Prinzip direkt wieder abmelden? 

Kann ich Probleme bekommen da ich einige Rechnungen/Kassenbons nicht mehr habe? Bekomme ich eine straffe weil ich meine Steuern für 2016 und 2017 nicht gemacht habe?

Bekomme ich auf Grund des Privatkontos Probleme muss ich dann Kontoauszüge usw bei den Steuern einreichen? 

Welche Kosten könnten hier bei einem Steuerberater auf mich zu kommen?

Ich danke euch schon mal fürs lesen

Steuern, Recht, gewerbesteuer, Kleingewerbe, Lohnsteuer, Steuerrecht, Wirtschaft und Finanzen
Hilfe! Steuern!? Selbstständig als HGB 84 - Versicherungskaufmann - Gewerbe

Hallo liebe Community,

ich brauche mal wieder Eure Hilfe. Allerdings habe ich ein sehr schwierige Frage, welche nicht mal das Internet nach mehreren Stunden Suche beantworten kann.

Zunächst möchte ich Euch meinen Fall schildern: Im Januar 2014 habe ich meine Ausbildung zum Kaufmann für Versicherungen erfolgreich abgeschlossen. Ab Februar war ich in meiner Ausbildungs-Agentur als selbstständiger Außendienstmitarbeiter tätig. Das ganze nach §84 HGB. Ich erhielt ein monatliches Fixum sowie Provision für jegliche Neuabschlüsse. Hier meldete ich auch das benötigte Gewerbe an.

Im August 2014 wurde mir das ganze zu bunt und zu stressig und ich habe mein Gewerbe wieder abgemeldet. Im September 2014 wechselte in den Innendienst, zurück ins Angestelltenverhältnis. Bis heute bin ich genau dort tätig.

Da ich im letzten Jahr noch keine Steuervorauszahlung getätigt habe, muss ich mich jetzt um die Steuerangelegenheiten kümmern.

Daher komme ich jetzt zu meinen eigentlichen Fragen:

  • Welche Steuererklärungen muss ich nun erledigen/abgeben? Einkommens- und Gewerbesteuererklärung? Oder auch eine Umsatzsteuererklärung?

Mein Ertrag lag unter dem Freibetrag von 24.XXX Euro. Gibt es eine Möglichkeit, auf eine der genannten Erklärungen zu verzichten? Wenn ja, welche Informationen/Nachweise benötigt das FA?

Ich bitte um zeitnahe Antworten. Danke Euch!

Steuern, Selbständigkeit, selbstständig, gewerbesteuer, Umsatzsteuer, versicherungskaufmann

Meistgelesene Beiträge zum Thema Gewerbesteuer