FÜHRERSCHEIN IN POLEN EINBEHALTEN

Hallo an ALLE, vorne rein weg möchte ich Euch bitten nur dann zu schreiben, wenn Ihr 100%-ig sicher seit, oder so einen Fall selbst gehabt habt, oder Rechtsanwälte seit. Am 11.08.2013 wurde ich auf dem Heimweg nach Duetschland in Polen angehalten zwecks Alkoholkontrolle. 0,29°% kamen raus.......0,18°% wären erlaubt. In Deutschland dürfte ich wieder weiterfahren, aber ich war ja nicht in Deutschland. Da ich nach deren Aussage Ausländer bin sollte ich für 24Std in den Knast um später (wenn ich vollkommen nüchtern bin) vernommen zu werden. Dazu kamm es Gott sei dank nach langen Gesprächen und Betteln nicht. Nach ca. 8 Std Aufenthalt auf dem Revier wurde ich quasi im Schnellverfahren per Telefon durch den Staatsanwalt zu einer Geldstrafe von 2000zl (über 500 €) und einem Fahrverbot von 1 Jahr innerhalb Polens verdonnert. Nach Aussage der Protokolführerin sollte ich die Geldstrafe sofort zahlen (weil ich Ausländer bin natürlich), sonst lassen sie mich nicht gehen, aber den Führerschein werden sie mir erst in ca. 3-4 Wochen zuschicken, da es noch beim Gericht etc. aufgenommen, bzw. registriert werden muss. War mir erst mal nicht so wichtig, hauptsache ich konnte da raus und mit Bekannten nach hause weiterfahren. Mittlerweile sind 3,5 Monate rum und ich habe mein Führerschein immer noch nicht. Nach mehrmaligen Anrufen beim zuständigem Gericht konnte und durfte mir keine Auskunft gegeben werden. Weiß einer einen Ausweg !? Denn so viel ich weiß kann man nur im jewiligen Land für verbrochenes bestraft werden, aber der Führerschein muss wieder ausgehändigt werden. Dass ich jetzt 1 Jahr nicht mehr in Polen fahren darf ist mir auch klar, aber in Deutschland bin ich aufs Auto angewiesen und deshalb brauche ich auch Führerschein. Weiß einer wie lange so eine Bürokratie in Polen dauert und wie es dann später in Deutschland aussieht !? Ich weiß auch dass es dieses Thema hier gab, aber im Endeffekt kam nichts raus, bzw. die "Beschädigten" haben sich auch nicht mehr hier gemeldet.

Alkohol, Ausland, Fahrverbot, Führerschein
Darf ich jetzt heir fahren?

Hallo Leute!

Ich habe ein Problem. Auf meiner "Haus- und Hofstrecke" haben sie eine Brücke gesperrt. Es ist das Zeichen 262 (Durchfahrtsverbot, 30t im Schild). Ich glaube, das ich mit meinem 40to Sattel-LKW dort nicht fahren darf, Hängerzüge schon. Grund, Hängerzüge werden, meines Wissens, einzeln gewertet und ein Sattel als ein Fahrzeug. Also 26to+14to Hängerzug und 40to Sattelzug.

Jetzt kommt mein Problem,denn auf einer Bürgerversammlung in der Nähe der Brücke kam das Thema zur Sprache und der Bürgermeister meinte: "Was wollt ihr denn, da dürft ihr fahren! Das ist doch nur für die 4 Achser Kipper."

Jetzt hab ich ein wenig gegoogelt und den passenden Gesetzestext zu diesem Schild gefunden, er lautet:

Die Beschränkung durch Zeichen 262 gilt bei Zügen für das einzelne Fahrzeug, bei Sattelkraftfahrzeugen gesondert für die Sattelzugmaschine einschließlich Sattellast und für die tatsächlich vorhandenen Achslasten des Sattelanhängers.

Kann mir den Text jemand erklären? Mit einfachen Worten?

Puh, hoffentlich habe ich mich einigermaßen verständlich ausgedrückt? Ich danke euch schon mal im Voraus für eure Antworten.

LG, Albi.

P.S. Ich habe den Link mit dem Verkehrszeichen unten angehängt. Es ist ziemlich weit unten, bei den Schildern Nr. 36 bzw. Zeichen 262. Nur steht in meinem speziellen Fall ein 30t in der Mitte statt der 5,5t.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/BJNR015650970.html

Auto, Verkehr, Brücke, Fahrverbot, LKW, Verkehrsregeln, Verkehrsschild

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