Ein bekannter ( Eigentümer ) möchte gerne privat vermieten an Frank X. welcher von Beruf SanitärInstallateur ist.
Frank X. hat im Treppenhaus aus 2 Steigleitungen , verzinktes Stahlrohr - drucklos seit 1 Jahr , und ohne schriftliche Zustimmung des Eigentümers, die Gasleitung auf eine Leitung umverlegt ??? die Gasleitung ist 15 Jahre alt und durch eine Firma eingebaut wurden. Die Gasuhr har der Vermieter bereits im Vorfeld durch die Stadwerke ausbauen lassen
Frank X. hat keinen Meistertitel, ist nicht Selbständig und angestellt in seinem Beruf.
Ein Prüfprotokoll
Frage: 1 ) darf Frank X. das, weil er vom Fach ist 2 ) welche Nachweise muß er dem Vermieter vorlegen
3 ) was passiert wenn er es einfach von sich aus getan hat, ohne die Genehmigung des Vermieters eingeholt zu haben
4 ) Muß man diese arbeiten der Gebäudeversicherung mitteilen, was passiert im Schadensfall
5 ) Muß eine Meldung an den Gasverbraucher erfolgen
5 ) hat der Vermieter das Recht, die Zuweisung der Gasuhr zu verbieten ????, da keinerlei Rechnung vorliegt
Danke vorab
Anton2010