Zweiter Tag Berufsschule, noch danach in den Betrieb wenn erster Tag ausfällt?
Also folgendes Szenario:
-> 2 Tage Berufsschule in der Woche.
-> Erster Tag 8 Schulstunden, zweiter Tag 6 Schulstunden.
-> Normalerweise am zweiten Tag noch danach in den Betrieb.
-> Jetzt fällt der erste Tag durch beweglichen Ferientag aus, ich muss also in den Betrieb.
Gilt jetzt der zweite Berufsschultag als der einzige Berufsschultag, wo ich also komplett freigestellt werden muss und danach nicht noch in den Betrieb darf? Oder gilt in diesem fall eine Ausnahme?
2 Antworten
Ob du nach dem halben Tag also nach 6 Stunden noch in den Betrieb musst oder nicht entscheidet dein Arbeitgeber. Ob der Berufsschultag davor oder danach oder wann auch immer ausfällt hat damit aber doch überhaupt nichts zu tun. Ich sehe da keinerlei Zusammehang.
Ja okay, diese Regelung scheint seit 2020 neu zu sein. Die kenne ich nicht. Zu meiner Ausbildungszeit gab es das noch nicht.
Ich habe jetzt aber auch darüber gelesen. Das macht es natürlich kompliziert. Ich würde wegen diesem einen Tag bzw. den 2 Stunden allerdings jetzt kein großes Fass aufmachen.
Schau mal hier
https://www.ausbildung-me.de/blog/blog-detail/muss-ich-nach-der-berufsschule-noch-in-den-betrieb
Ein ausgefallener Berufsschultag = kein Berufsschultag
Du musst einmal pro Woche für den Rest des Tages freigestellt werden, wenn dein Berufsschultag länger als 5 Unterrichtsstunden (mind. je 45 Minuten) dauert. Dieser Berufsschultag wird dann pauschal mit der durchschnittlichen täglichen Arbeitszeit (z.B. acht Stunden) angerechnet.
- am 1. Tag gehst Du arbeiten
- am 2. Tag hast Du nach der Berufsschule frei, sofern der Unterricht länger als 5 Unterrichtsstunden ist.
Wenn man nur einen Tag in der Woche Berufsschule hat, dann darf man danach nicht mehr in den Betrieb bestellt werden, solange dieser Tag mehr als 5 Schulstunden hat. Wenn der eine also ausfällt und man für den Tag also im Betrieb ist, ist für diese Woche nur ein Tag Berufsschule. Verstehst du jetzt den Zusammenhang?