zwei Wohnungen gleichzeitig strom?

9 Antworten

Nein, den Strom könnt ihr zum Auszugsdatum ablesen und abmelden.

Rockuser  30.01.2015, 19:58

Wo hast Du das Gelesen?

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obich  30.01.2015, 19:59
@Rockuser

Du hast doch genau das Gleiche gepostet ...

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EinGast99  31.01.2015, 16:21

Falsch ... der Eigentümer wird den entsprechenden Lieferanten dann schon das Übergabeprotokoll vorlegen und um Korrektur bitten!

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Zur Wohnungsübergabe der neuen Wohnung meldest du mit dem abgelesenen Zählerstand aus dem Übergabeprotokoll den Strombezug an.

Nach Übergabe der alten Wohnung meldest du den Strom der alten Wohnung zum Datum der Übergabe mit dem abgelesenen Zählerstand lt. Protokoll ab.

Für gewöhnlich fallen bei der Wohnungsrenovierung nach Umzug noch geringfügig Stromkosten an. Außerdem ersparrst du dir so viel Ärger. Da ja nach deiner Abmeldung der Eigentümer angemeldet wird und der dies sicherlich reklamieren wird, wenn was falsch ist!

wenn ihr in beiden wohnungen strom haben wollt, müsst ihr auch für den strom zahlen und auch anmelden

Sofern Ihr in der alten Wohnung keinen Strom mehr benötigt, könnt Ihr natürlich den Vertrag mit dem Stromversorger kündigen.

schleudermaxe  31.01.2015, 14:37

Wie bitte? Und der Vermieter bezahlt die Grundgebühr? Glaube ich nicht.

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Allgoi  10.02.2019, 16:09

doch ist so. Wenn die Wohnung z.B. 3 Monate leer steht muss der Eigentümer trotzdem die Grundgebühr jeden Monat bezahlen. Die dann sogar etwas höher ist als normal da kein Strom abgenommen wird.

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Ceeesy759  30.12.2019, 22:28
@Allgoi

Ich glaube Du berücksichtigst hier nicht, dass für die 3 Monate noch ein Mietvertrag besteht. Dementsprechend ist meiner Ansicht nach der Mieter verantwortlich.

Anders sähe es aus, wenn in diesen 3 Monaten die Wohnung tatsächlich unvermietet wäre.

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Nein, natürlich nicht. Wenn denn in der alten Wohnung kein Strom abgenommen wird, ist ja allenfalls die Grundgebühr zu wuppen, oder?