Zwei Grundstücke nebeneinander = 90 cm Höhenunterschied = jede Form des Zauns möglich?

3 Antworten

In Niedersachsen ist die Regelung wie folgt:

§ 28 Beschaffenheit der Einfriedung

(1) Haben die Eigentümer eine Vereinbarung über
die Art und Beschaffenheit der Einfriedung nicht getroffen, so kann
eine ortsübliche Einfriedung verlangt werden. Wenn sich für einen Teil
eines Ortes keine andere Ortsübung feststellen läßt, kann ein bis zu
1,20 m hoher Zaun verlangt werden.

(2) Die Einfriedung ist - vorbehaltlich des § 30
- auf dem eigenen Grundstück zu errichten. Seitliche Zaunpfosten sollen
dem eigenen Grundstück zugekehrt sein.

(3) Darf eine Einfriedung nach der
Niedersächsischen Bauordnung in einer bestimmten Höhe an der Grenze
errichtet werden, so kann nicht verlangt werden, daß die Einfriedung
eine geringere Höhe einhält.

Dafür gibt es in jeder Kommune eine Bebauungsplan. Da kannst du einsehen, was erlaubt ist.

Generell kann er natürlich einen Zaun bauen. Der würde ja nur wenig Sinn machen, wenn er dann nur 10 cm hoch wäre.

Der Nachbar wird sich sicher erkundigt haben, bevor er das Geld für diesen Zaun investiert.

digo1 
Fragesteller
 17.04.2017, 18:30

prima, schaue ich mir an. Beim Rest bin ich nicht deiner Meinung: jeder hat ein Recht auf Licht auf seinem Grundstück und wer die Rechte eines Anderen beeinträchtigt, ist im Unrecht. Ich gehe mal zum Anwalt. 

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frodobeutlin100  17.04.2017, 18:55
@digo1

über die Zaunhöhe dürfte im Bebauungsplan nichts stehen .. eher im für das Bundesland gültige Nachbarschaftsrecht ..

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Wie hoch ist denn der Zaun, dass er das ganze Grundstück beschatten kann ...

digo1 
Fragesteller
 17.04.2017, 18:31

Durch den 90 cm Versatz nun 2,70 m und perspektivisch denken: Sonne steht im Winter tiefer als im Sommer, Einfallwinkel beachten. Ergo: Die Beeinträchtigung entsteht jahreszeitlich unterschiedlich und tagesgemäß auch unterschiedlich, deshalb ca. 1/2 des Tages. 

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frodobeutlin100  17.04.2017, 18:54
@digo1

also ist der Zaun 1,80 m noch ?

was sagt denn das bei Euch gültige Nachbarschaftsrecht zu der Zaunfrage (welches Bundesland?)

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