Zur Unterschrift erpresst. Was kann ich machen?

3 Antworten

Wenn's die allerletzte Rate ist (so verstehe ich Deine Frage), bist Du doch fein raus. Zahle es und freue Dich, dass Du ihn los bist.

Natürlich hast Du einen zivilrechtlichen Anspruch gegen Deinen Ex. Aber die Forderung aber einbringlich ist, würde ich bezweifeln. Vermutlich hängst Du dann noch auf Anwalts- und Gerichtskosten.

Ich kenne aber auch Fälle, in denen der Schuldner einer nicht einbringlichen Forderung über 30 Jahre (Verjährungsfrist) immer wieder gepfändet wurde, bis am Ende die Schuld beglichen war. Vielleicht kommt er ja irgendwann zu Geld.

Ich als heranwachsende Juristin kann dir da natürlich kein Fachinput geben, also ich empfehle dir da auf jeden Fall einen Anwalt zu nehmen.

Natürlich könntest du deinen Herren darauf verklagen §253 StGB, allerdings ist es ja nicht direkt so gewesen, dass er dir z.B. mit Mord gedroht hat wenn du das nicht unterschreibst, von daher liegt das sehr stark im Ermessen vom Richter.

Wenn ich das richtig verstanden habe, gab es zwischen euch auch Gewalt. Das würde ich vielmehr als Aufhänger nehmen und die Sache mit dem Kredit noch zusätzlich einfädeln.

Also bitte nehme das nicht zu Ernst, ich kenne deine genaue Situation natürlich nicht, ich würde mir aber auf jeden Fall einen Anwalt nehmen.

corialius846  10.05.2022, 20:44

Der Rat mit dem Anwalt ist sehr gut. Vor allem, weil ich glaube, dass das StGB erstmal nicht wirklich hilft, denn die Situation mit dem Gläubiger würde das nicht berühren.

Ich würde Paragraph 123 BGB in Betracht ziehen, um direkt da raus zu kommen. Ob das verjährt ist, müsste dann aber ein Anwalt beurteilen, der die Situation vollumfänglich kennt.

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Du hast den Kredit mit aufgenommen und die Bank wird sich an den Schuldner halten, der es bezahlen kann.

Natürlich kannst du das Geld von deinem Ex zurück fordern. Aber dieser Zettel gilt nicht gegenüber der Bank.