Zur Unterschrift erpresst. Was kann ich machen?
Hallo liebe Leute,
ich habe mich vor knapp drei Jahren von meinem Mann getrennt. Ich wollte, dass er sich eine Wohnung sucht und auszieht. Die gemeinsame Wohnung lief auf meinen Namen.
Er hat sich ewig nicht bemüht und wenn ich gedrängt habe, dann drohte er damit, erst recht nicht auszuziehen. Das Wohnverhältnis war für mich nach der Trennung unerträglich, da ein Grund für die Trennung unter anderem war, dass er in unserer Ehe auch gewalttätig wurde.
Nach mehren Monaten hatte er dann endlich etwas in Aussicht. Jedoch sagte er, ihm würde Geld für den Auszug fehlen und er müsste sich dann einen Kredit aufnehmen für Kaution und Einrichtung der neuen Wohnung. Das versuchte er, bekam jedoch keinen, außer, es würde noch ein zweiter Kreditnehmer mit aufgenommen.
Daher drohte er mir, dass wenn ich den Kredit nicht für ihn als zweiten Kreditnehmer mit unterschreiben würde, dann würde ich ihn nie loswerden, da er einen Auszug sonst nicht finanzieren könnte.
Da ich nach den ganzen Monaten mit dieser Wohnsituation mit den Nerven am Ende und ich ihn einfach nur loshaben wollte, ließ ich mich auf diese Erpressung ein. Ich ließ ihn jedoch ein Schriftstück unterzeichnen, aus dem hervorgeht, dass er für die Rückzahlung verantwortlich ist und alle von der Bank eventuell gegen mich erhobenen Forderungen von ihm zurückgezahlt werden müssen.
Das ging nun 2,5 Jahre gut und heute erhielt ich Post mit der Zahlungserinnerung für die letzte Kreditrate, die nicht abgebucht werden konnte.
Ich fiel aus allen Wolken, an diesen Kredit hatte ich gar nicht mehr gedacht. Wir sind jetzt auch zum Glück seit einem halben Jahr geschieden und ich habe keinerlei Kontakt mehr zu diesem Mann.
Jetzt frage ich mich, ob und wie ich aus der Sache rauskomme. Ich habe von diesem Geld nie etwas gesehen und davon auch keinen Nutzen gehabt. Zur Unterschrift hat mein Ex Mann mich letztlich erpresst.
Sollte ich mir einen Anwalt nehmen, meinen Ex eventuell anzeigen?
Vielen Dank vorab.
3 Antworten
Wenn's die allerletzte Rate ist (so verstehe ich Deine Frage), bist Du doch fein raus. Zahle es und freue Dich, dass Du ihn los bist.
Natürlich hast Du einen zivilrechtlichen Anspruch gegen Deinen Ex. Aber die Forderung aber einbringlich ist, würde ich bezweifeln. Vermutlich hängst Du dann noch auf Anwalts- und Gerichtskosten.
Ich kenne aber auch Fälle, in denen der Schuldner einer nicht einbringlichen Forderung über 30 Jahre (Verjährungsfrist) immer wieder gepfändet wurde, bis am Ende die Schuld beglichen war. Vielleicht kommt er ja irgendwann zu Geld.
Ich als heranwachsende Juristin kann dir da natürlich kein Fachinput geben, also ich empfehle dir da auf jeden Fall einen Anwalt zu nehmen.
Natürlich könntest du deinen Herren darauf verklagen §253 StGB, allerdings ist es ja nicht direkt so gewesen, dass er dir z.B. mit Mord gedroht hat wenn du das nicht unterschreibst, von daher liegt das sehr stark im Ermessen vom Richter.
Wenn ich das richtig verstanden habe, gab es zwischen euch auch Gewalt. Das würde ich vielmehr als Aufhänger nehmen und die Sache mit dem Kredit noch zusätzlich einfädeln.
Also bitte nehme das nicht zu Ernst, ich kenne deine genaue Situation natürlich nicht, ich würde mir aber auf jeden Fall einen Anwalt nehmen.
Du hast den Kredit mit aufgenommen und die Bank wird sich an den Schuldner halten, der es bezahlen kann.
Natürlich kannst du das Geld von deinem Ex zurück fordern. Aber dieser Zettel gilt nicht gegenüber der Bank.
Der Rat mit dem Anwalt ist sehr gut. Vor allem, weil ich glaube, dass das StGB erstmal nicht wirklich hilft, denn die Situation mit dem Gläubiger würde das nicht berühren.
Ich würde Paragraph 123 BGB in Betracht ziehen, um direkt da raus zu kommen. Ob das verjährt ist, müsste dann aber ein Anwalt beurteilen, der die Situation vollumfänglich kennt.