Bei einer Trennung einen pflegebedürftigen Verwandten aus der Eigentumswohnung werfen?

2 Antworten

Wenn dein Mann auszieht, hat er gegen dich Anspruch auf Nutzungsentschädigung, denn du wohnst weiter in einer Wohnung deren Kredit er bedienen muss. Wenn ihr beide im Grundbuch steht, stehen ihm 50% einer ortsüblichen Miete einer solchen Wohnung zu. Dieser Betrag kann ggf. mit einem dir zustehenden Trennungsunterhalt (wenn er bei 3 Kindern dann noch leistungsfähig ist) verrechnet werden, nicht jedoch mit Kindesunterhalt.

Wie war die Regelung bisher? Hat deine Mutter euch einen Mietanteil gezahlt? War er mit dem Einzug einverstanden oder soll sie jetzt erst zu euch ziehen?

War sie schon vorher mit seiner Duldung da, kann er sie nicht rauswerfen, jedoch, willst du sie jetzt aufnehmen, ist das eine "Untervermietung" der er zustimmen muss und dann auch Anteil von 50% des Mietbetrages einfordern kann.

Ihr müsst ja sowieso eine Regelung für die Wohnung finden: wer übernimmt sie und zahlt den anderen aus? Wenn nicht, bleibt nur der einvernehmliche Verkauf- oder im schlimmsten Fall die "Teilungszwangsversteigerung".

Deine Mutter kann in der Wohnung bleiben. Gerade die Pflegebedürftigkeit ist Indiz dafür.

Wenn allerdings dein Mann aus der Wohnung auszieht, entsteht eine vermietungsähnliche Situation für deine Mutter, sollte die Ehe geschieden werden.

Dann müsste auch über die Kreditfrage mit der Bank zu reden sein.