Ehevertrag Vermögen?
2 Personen heiraten sich Mann und Frau der Mann jetzt nur als Beispiel hat vor der Heirat eine Wohnung finanziert wohnt da drinne nach 2 Jahren geht die Ehe in Bruch, Trennung. Hat die Frau einen Anspruch auf die Wohnung dann
6 Antworten
Nein. Allenfalls auf die Wertsteigerung der Wohnung während der Ehezeit - vorausgesetzt, die beiden leben im gesetzlichen Ehestand der Zugewinngemeinschaft.
Es gilt die Gütertrennung. Wenn die Wohnung vor der Ehe abbezahlt wurde vom Mann oder er alleine den Kredit abbezahlt, ohne dass seine Frau etwas zur Wohnung beisteuert, dann hat sie keinen Anspruch auf die Wohnung.
Umgekehrt wird auch die Frau nicht belangt, wenn die Wohnung des Gatten gepfändet würde.
"Im österreichischen (Ehe-)Recht gilt der gesetzliche Güterstand der Gütertrennung. In einem Ehevertrag kann eine Gütergemeinschaft vereinbart werden." Ist es in Deutschland anders?
Ja, da geht man von Zugewinngemeinschaft aus, es sei denn man schließt diese durch einen Ehevetrag aus.
Das ist falsch. Es gilt die Zugewinngemeinschaft. Alles was während der Ehe angeschafft wird, gehört beiden zu gleichen Teilen, egal, wer es finanziert hat. Auch die Rente wird geteilt. Deshalb kann ich vor einer Eheschließung nur warnen! Der wirtschaftlich stärkere ist immer der gearschte.
"Im österreichischen (Ehe-)Recht gilt der gesetzliche Güterstand der Gütertrennung. In einem Ehevertrag kann eine Gütergemeinschaft vereinbart werden." Ist es in Deutschland anders?
Ich habe nicht geschrieben, dass die Gütertrennung gilt. Ich habe @frostfeuer85 danach gefragt, wie er/sie darauf kommt, dass das so ist.
"Im österreichischen (Ehe-)Recht gilt der gesetzliche Güterstand der Gütertrennung. In einem Ehevertrag kann eine Gütergemeinschaft vereinbart werden." Ist es in Deutschland anders?
Ja, in D gilt die Zugewinngemeinschaft als gesetzlicher Ehestand.
Ok, das ist doof. Gut, dass ich in Österreich verheiratet bin :-)
Nein, das ist nicht doof: jeder behält das, was er vor der Ehe hatte und nur der Zugewinn während der Ehezeit wird geteilt.
Als wohlhabenderer Part in der Ehe sehe ich nur Nachteile durch die Zugewinngemeinschaft im Falle einer Scheidung, daher für mich doof.
Da hast du vollkommen Recht! Deshalb meine Warnung an die jungen Verliebten vor einer Eheschließung.
nein, die Ehe ist eine reine Zugewinngemeinschaft, so man das nicht vertraglich explizit anders regelt.
Das nützt dir gar nichts, wenn der Familienrichter meint, der Ehevertrag sei sittenwidrig.
was könnte sittenwidrig daran sein, wenn ich meine Frau am Erbe meiner Eltern beteilige?
Nein.
Nur auf Dinge, die in der Ehezeit angeschafft werden.
Nein, ohne Ehevertrag lebt man in Zugewinngemeinschaft. Jeder behält das, was er vor der Ehe hatte.
Die Gütertrennung gilt, wenn ein Ehevertrag abgeschlossen und sie dort vereinbart wurde