Darf ich zum TÜV ohne Kennzeichen?
Hi, Ich bin 16 und hab vor ein paar Wochen meinen A1 Führerschein abgeschlossen und eehalten. Mein Cousin hat eine 125er Zuhause stehen, diese steht jedoch seit 3 Jahren, heißt TÜV ist fällig. Jrtzt zu meiner Frage darf ich ohne Kennzeichen mit dieser Maschine zum TÜV, denn zum Zulassen brauch ich ja eine TÜV Bescheinigung. Danke schon mal im Voraus.
5 Antworten
Die Fahrt zum TÜV fällt unter "Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren", §10 Abs 2 FZV:
Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Heißt also, du gehst zur Zulassungstelle und lässt dir ein ungestempeltes Kennzeichen zuteilen, nachdem du das Fzg versichert hast. Damit kannst du zum TÜV und zur Zulassungsstelle fahren, auch ohne gültige HU.
... natürlich, denn der TÜV kommt ja auch in die Werkstätten und ob die Dinger ein Kennzeichen haben oder nicht, ist für eine Prüfung egal. Viel Glück.
... wo steht das und wenn ein mir 16 fahren möchte zum TÜV, dann kann er das hier auch schon sagen. Er ist doch 16, oder?
du darfst zum Tüv, aber nicht fahren, Anhänger und Huckepack. Du hast kein Kennzeichen
Ja, aber nicht fahren. Du musst das Ding schieben - oder auf einem Anhänger hinbringen.
Ohne Kennzeichen darfst du nicht am Straßenverkehr teilnehmen.
Nein kannst du nicht .
Aber vom Straßenverkehrsgesetz. Er muß ja irgendwie zum TÜV hin kommen. Und als 16 jähriger wird er wohl kaum sein Mopped auf nen Anhänger packen für dessen Zugfahrzeug er keine Fahrerlaubnis hat.
Du kannst aber kurz Kennzeichen beantragen :) für 5 Tage da kannst damit zum TÜV fahren
... nein, kann er eben nicht! Schaue bitte in die neuen Spielregeln ab 01.04.!!!
Kann er wohl, das Kurzzetkennzeichen ist dann lediglich mit der Auflage versehen, dass Fahrten zur HU und Werkstatt im Zulassunsgbezirk und dem angrenzenden erlaubt sind. Ist die HU bestanden, entfällt die Auflage und man kann das Fahrzeug auch außerhalb des Zulassungsbezirkes überführen.
Frage ned verstanden.
Es gerht um die Anfahrt zum TÜV.