Zulassen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis?

9 Antworten

Kann ich angezeigt werden, auch wenn ich nur „Besitzer“ statts Halter bin?

Laut Frage bist du doch der Halter, somit richtet sich die Anzeige gegen dich.

Halter ist laut Bundesverwaltungsgericht derjenige, der die Verfügungsgewalt ausübt und das Fahrzeug auf eigene Rechnung in Gebrauch hat. Ob du in den Zulassungsbescheinigungen stehst oder ob solche überhaupt existieren, ist völlig unerheblich.

Wenn jemand anderes damit rumfährt, ist er der Besitzer. Du bist Eigentümer. Wenn du ihm die Schlüssel gegeben hast und sagst: mach mal, dann hast du dich strafbar gemacht.

Hat er die Schlüssel ohne dein Wissen genommen, ist er allein verantwortlich.

Hängt vom Einzelfall ab, ob Du mit so etwas rechnen musstest und ob das Auto bzw. die Schlüssel "hinreichend" gut gegen Missbrauch gesichert waren, was die Frage einschließt, wer das tut, wie alt der ist und ob man damit rechnen musste.

Der Halter ist der Besitzer und wenn du das Fahrzeug nicht gegen fremden Zugriff gesichert hast oder es ihm ganz und gar gestattet hast, bist du natürlich auch mit im Boot.

Wenn das Fahrzeug allerdings abgeschlossen auf deinem Hof steht und die Person das Fahrzeug aufbrechen und irgendwie anders als mit dem Schlüssel starten muss, dann bist du natürlich auch nicht schuld wenn etwas damit passiert.

Die Polizei würde in dem Fall wahrscheinlich trotzdem erstmal ermitteln, aber das ist ja auch ihr Job und dann zu den entsprechenden Ergebnissen kommen.


wiki01  17.04.2023, 10:56
Der Halter ist der Besitzer

Nö. Der Besitzer ist derjenige, der das Fahrzeug fährt, der die tatsächliche Gewalt ausübt. Halter und Besitzer müssen nicht die gleiche Person sein.

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Das nennt sich zulassen/anordnen im Gesetzestext. Wenn du von nichts von der Tat weißt, kann man dir keinen Vorwurf machen.