Zündapp ZD50 zu zweit fahren?
Hi, ich habe eine Zündapp ZD 50 TS Mofa mit Sitzbank es ist genug Platz für 2 Personen dürfte man zu zweit fahren oder ist das verboten (AM Prüfbescheinigung)? Und wenn ja darf man Fußraster anbringen das es der Mitfahrer bequemer hat.
vG
3 Antworten
Bei diesem Mofa hättest Du technisch selbst für den Versuch einer bautechnischen Einzelzulassung gleich mehrere Probleme:
- Das zulässige Gesamtgewicht dieses Mofa liegt bei max. 150 Kilo, wobei das FZG unbetankt schon ein Leergewicht von 68 Kilo hat.
- Die nutzbare Mindestlänge einer durchgehenden Sitzbank müßte 600 mm betragen, wenn es für den Sozius vorschriftsmäßige Haltegriffe am Rahmen gäbe, und 650 mm bei quer über der Bank liegendem Haltegurt zwischen Fahrer und Sozius.
- Für die vernünftige Anbringung von Fußrasten gibt es bei diesem Mofa keine technisch angemessenen Anschlagpunkte an der Schwinge. Eine Anbindung an die Federbeinverschraubung scheidet aus, weil die Fußrasten für den Sozius dann gegenüber seiner Sitzposition zu weit hinten lägen.
Von daher sähe ich da insgesamt keine Möglichkeit für tüvschen Segen.
Da es noch keine Zweipersonenzulassung für Mofas gab, als dieses Fahrzeug auf dem Markt war, verzeichnet die Betriebserlaubnis auch nur einen Sitzplatz. Und damit muss der Sozius zu Hause bleiben.
Es war und ist ein Einsitzer, genauso wie ein Kreidler Flory MF 23 (3Gang) war / ist auch ein Einsitzer, sind aber auch schon zu dritt gefahren mit noch zwei Kisten Bier…
Ist die Kreidler Florett ein einsitzer? Oder wenn ich die auf 25 Drossele darf ich die dann zuweit fahren?