Zoll: Was bedeutet "Gestellung"?

3 Antworten

Die Gestellung ist die Mitteilung an den Zoll, dass Waren bei der Zollstelle oder einem anderen Ort eingetroffen sind und für Zollkontrollen zur Verfügung stehen. Bedeutet: die Waren sind physisch beim Zoll und können kontrolliert werden.


SpediHAJ  05.03.2020, 16:08

"Bedeutet: die Waren sind physisch beim Zoll ....": Im Import ja, im Export nein.

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Stossgebet  05.03.2020, 16:19
@SpediHAJ

Art. 5 Nr. 33 UZK unterscheidet nicht zwischen Einfuhr und Ausfuhr. Die Gestellung ist in beiden Fällen die Mitteilung, dass Waren an einem bestimmten Ort eingetroffen sind und für Zollkontrollen zur Verfügung stehen.

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SpediHAJ  27.04.2020, 19:42

"Bedeutet: die Waren sind physisch beim Zoll " - das kann im Import aber auch ein externes Zollager sein; dann sind sie zwar nicht BEIM Zoll, aber wenigstens unter der indirekten Kontrolle des Zolls. Im Export kann die Ware sogar ganz normal auf dem Lager des Kunden liegen, der Zoll hat dann keine Kontrolle über die Ware. Der Kunde muss sie aber, wenn sie bei ihm liegt, auf Aufforderung dem Zoll vorführen. Sie darf nicht ausgeführt werden, bevor die Freigabe da ist. Aber: "Gestellung ist in beiden Fällen die Mitteilung, dass Waren an einem bestimmten Ort eingetroffen sind und für Zollkontrollen zur Verfügung stehen." - ist selbstverständlich korrekt.

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Es gibt die Gestellung am Amtsplatz, die würde heißen, dass jemand die Ware zum Zollamt bringt und dort den Zollbeamten die Möglichkeit gibt, sie sich anzugucken (ob es tatsächlich zu einer Beschau kommt, ist jedoch nicht sicher). Diese Form wird meistens gewählt, wenn der Spediteur sowieso die Waren schon abgeholt hat und mit ihnen auf den Weg zum Hafen oder Flughafen ist.

Bei der Gestellung außerhalb des Amtsplatzes kann die Ware „irgendwo“ stehen und der Zoll hat die Möglichkeit, sie sich dort anzugucken. Diese Form wird gewählt, wenn die Ware noch nicht abgeholt wurde, und auch hier muss es nicht zu einer Beschau kommen. Wenn der Gestellungstermin abläuft und kein Zollbeamter war da, ist die Ware damit automatisch überlassen und darf exportiert werden.-Kommt jedoch ein Zollbeamter, musst du ihm Zugang zu der Ware ermöglichen.

Siehe auch hier: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Erfassung-Warenverkehr/Gestellung/Gestellung_node.html

um das selbst ausstellen zu können, braucht man wohl teure Programme

Nein, das geht kostenlos im Internet: https://www.ausfuhrplus.internetzollanmeldung.de/iaap/logon.do?requestedURL=%2Fcontent.do

Allerdings muss man dabei natürlich wissen, was man tut, und nämlich unter anderem angeben, ob man eben eine Gestellung am oder außerhalb des Amtsplatzes beantragt. Wenn dir das Grundwissen zu Ausfuhranmeldungen fehlt, ist es sehr ratsam, dies einem Zollagenten zu überlassen.


KubiKenubi 
Fragesteller
 04.03.2020, 22:54

Großartig - vielen Dank! Dann muss ich nur noch wissen welche Gestellungsart mein Zollagent angegeben hat. Und die Frage ist noch offen, ob ich vom Zoll dann post kriege - aber das wird wohl so sein, weil dieses Ausfuhrdokument benötige ich ja . Das werde ich dann mit aufs Paket kleben (in einen Umschlag) und da wird wahrscheinlich auch drauf stehen welche Gestellungsart es ist.

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warai87  05.03.2020, 00:00
@KubiKenubi

Das Ausfuhrbegleitdokument gibt es nicht per Post vom Zoll, das solltest du dann von der Zollagentur als PDF bekommen, oder vielleicht drucken die es für dich aus. Auf‘s Packstück kleben im Umschlag ist aber eine gute Idee 👍
Ob du eine Gestellung am oder außerhalb des Amtsplatzes hast, muss dir die Agentur allerdings im Voraus sagen. Ich bin mir gerade nicht hundertprozentig sicher, meine aber, dass die Gestellungsart auf dem ABD nicht steht, weil das für die Erlaubnis auf Ausfuhr ja keine Relevanz hat.

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SpediHAJ  05.03.2020, 16:07
@KubiKenubi

Das Ausfuhrbegleitdokument schickt Dir Dein Zollagent. Die Gestellungsart steht aber nur als Code drauf. Du musst Deinen Zollagenten anrufen (besser als Email...) und fragen, welche Gestellungsart er angemeldet hat. Ich vermute, das Daum 12.3. war eine Vorgabe von Dir? Wenn nicht, frag ihn auch, warum er so ein spätes Datum gewählt hat. Das Ausfuhrbegleitdokument erhältst Du entweder nach Abschlus der angemeldeten Uhrzeiten, in denen der Zoll sich das Paket bei Dir ansehen kann ("Beschau"; bei Gestellung außerhalb des Amtsplatzes, die angemeldeten Zeiten muss Dir der Zollagent sagen), oder nachdem Du das Paket beim Zoll vorgezeigt ("vorgeführt") hast (bei Gestellung am Amtsplatz).

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Das bedeutet, dass du zum nächsten Zoll mußt.


KubiKenubi 
Fragesteller
 04.03.2020, 21:55

Vielen Dank für Deine Nachricht. Das heisst, dass ich an dem genannten Tag das Paket beim Zoll vorlegen muss? Wahrscheinlich kriege ich bis dahin ein nötiges Dokument geschickt (oder beim Zoll liegt es dann vor)?

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Snifyz  04.03.2020, 22:02
@KubiKenubi

Entweder so, oder du nennst einen Gestellungspflichtigen, also bspw eine Spedition.

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SpediHAJ  05.03.2020, 16:11

Snifyz: Nicht unbedingt. Hängt von der Art der Anmeldung ab: Gestellung außerhalb oder am Amtsplatz, s.o. Antwort von Warai87.

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