Zoll Plagiate?
Ich wollte mal nachfragen, ob sich jemand damit genau auskennt, wie das mit dem Zoll und Plagiaten abläuft. Ich habe gelesen, in Deutschland ist es legal Sachen zu bestellen für den Privatgebrauch.
Falls es halt beim Zoll lande, zahlt man meistens 19 % nach und Krieg trotzdem die Sachen oder sie werden vernichtet.
Was nun meine Frage ist ich hatte auch bei einigen gelesen, dass sie Briefe von Bekannten Marken mit Anklagen und Strafen bekommen haben. Einige meinten man könnte ein Brief zurückschicken von wegen es war nur für den Privatgebrauch und das ist ja in Deutschland erlaubt und dann müsste man die Strafe nicht zahlen. Kennt sich damit jemand aus oder hat Erfahrung schon damit gehabt?
2 Antworten
Das bestellen ist nicht verboten, der Besitz auch nicht, der Import als privates Reisemitbringsel auch nicht.
Der Import via Post/Spedition ist verboten. Die Rechteinhaber haben den Zoll beauftragt entsprechende verletzende Produkte aus dem Verkehr zu ziehen. Der Rechteinhaber wird informiert.
Darauf folgt dann oft eine Unterlassungserklärung. Eine Strafe ist damit nicht verbunden. Man zahlt nur die Kosten für das Schreiben (was man ja auch schliesslich selber verursacht hat), diese Kosten setzt der Rechtsanwalt nach dem Streitwert an. Das können einige 100 bis einige 1000 werden.
Kaufe Originale, da hat man mehr Spass dran.
Bei Plagiarten wird das vom Zoll zum Markeninhaber geschickt und der entscheidet ob er das zur Anzeige bringt. Kann teuer werden ober sogar Strafen bedeuten.