Zoll Plagiate?

2 Antworten

Das bestellen ist nicht verboten, der Besitz auch nicht, der Import als privates Reisemitbringsel auch nicht.

Der Import via Post/Spedition ist verboten. Die Rechteinhaber haben den Zoll beauftragt entsprechende verletzende Produkte aus dem Verkehr zu ziehen. Der Rechteinhaber wird informiert.

Darauf folgt dann oft eine Unterlassungserklärung. Eine Strafe ist damit nicht verbunden. Man zahlt nur die Kosten für das Schreiben (was man ja auch schliesslich selber verursacht hat), diese Kosten setzt der Rechtsanwalt nach dem Streitwert an. Das können einige 100 bis einige 1000 werden.

Kaufe Originale, da hat man mehr Spass dran.

Bei Plagiarten wird das vom Zoll zum Markeninhaber geschickt und der entscheidet ob er das zur Anzeige bringt. Kann teuer werden ober sogar Strafen bedeuten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung