Zoll Gebühren?

2 Antworten

Die Waren verlieren mit dem Verbringen aus dem Zollgebiet den Status als Unionsware und können gerade nicht als Rückwaren abgabenfrei eingeführt werden, sie sind schließlich nicht in unverändertem Zustand.

Was möglich ist, ist die passive Veredelung; werden die GPUs zurück in das Zollgebiet verbracht, werden nur die Kosten für die Ausbesserung als Zoll- und Steuerwert heranzogen. Unentgeltliche Reparatur ist noch besser, dann ist der Zollwert null und es werden keine Abgaben fällig. Die entsprechenden Formvorschriften solltest du dir davor genauer anschauen.

Wenn Du dier mit einem Nämlichkeitsnachweis nach Rußland zur Reparatur schickst, kommen die als sog. Rückware zurück und sind einfuhrabgabenfrei.

Näheres bei Deinem freundlichen Zollamt oder der zuständigen IHK.