Zoll am Flughafen nach langen Auslandsaufenthalt...

8 Antworten

Wenn man min. 1 Jahr im Ausland gelebt hat, d.h. dort einen Haushalt geführt hat, dann kann man den Haushalt umziehen ohne Zoll zu zahlen. Wie gesagt, Haushaltsartikel beim Umzug (nicht lauter neue Sachen).

Hast Du aber unter einem Jahr im Ausland gelebt hast und Kleidung etc. gekauft und fliegst mit einem Koffer voll heim, dann gelten die normalen Freigrenzen.

Citrus, nein, wenn Du im Ausland gelebt hast und mit Sack und Pack nach Deutschland zurückkommst, dann gelten für Dich nicht dieselben Einfuhrgrenzen wie für Touristen. Dein Gepäck wird als "Umzugsgut" behandelt und ist - von gewissen Ausnahmen abgesehen - zollfrei.

Allerdings sind die Leute vom Zoll nicht blöd: Wenn Du haufenweise Neuwaren dabeihättest, die offenkundig erst direkt vor Deiner Rückkehr gekauft worden sind, dann wirst Du das kaum als klassisches Umzugsgut deklarieren können.

Nach 1 Jahr Aufenthalt in den USA kannst Du nicht nur die Kleidung, sondern auch den gesamten Hausrat als Übersiedlungsgut zollfrei mitbringen. Wir haben seinerzeit sogar unser Auto mitgebracht.

Klamotten muss man auch bei einer Urlaubsreise nicht deklarieren, wenn sie einen bestimmten Betrag nicht überschreiten. Wenn sie schon gewaschen, also eindeutig getragen sind, wird kein Zollbeamter so genau nachfragen, wo Du die denn eingekauft hast. Außer vielleicht bei Designersachen. Aber da kann man ja das Etikett raustrennen. Das teuerste Stück würde ich halt anziehen.

Bei Schmuckstücken oder Handtaschen, die ja einen Wiederverkaufswert haben, sieht das anders aus. Das müsstest Du schon deklarieren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

waggerla hat recht. Man muß mind. 1 Jahr im Ausland gelebt haben (Wohnsitz nachweisen!).

Ergänzung: Im Ausland gekaufte Sachen müssen lt. Bestimmungen 6 Monate in deinem Besitz gewesen und müssen weitere 12 Monate bei Dir bleiben. Und es darf nätürlich kein "gewerblicher Charakter" vermutet werden (20 neue Fahrräder sind vermutlich zum Verkauf und nicht für Deinen eigenen Bedarf...)

Ausnahme von den 12 Monaten: Du bist mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag ausgewandert (Nachweis) und kommst doch wieder zurück.

Nachlesbar unter http://www.zoll.de/b0zollundsteuern/a0zoelle/f0freierverkehr/d0zollfrvzb/b1befrgemrecht/a1zollbefrvo/h0uebersiedlungsgut/index.html