Zieht das Jobcenter meinen Eltern Geld ab wenn ich Vollzeit arbeite?

6 Antworten

Du könntest ausziehen und von deinem Geld selbstständig leben wie andere die arbeiten oder deckt dein Gehalt deine Lebenshaltungskosten nicht und du musst aufstocken?

Wenn du raus bist aus der Wohnung, dann musst auch nichts beisteuern.

Dass du deinen Mietteil selbst trägst, wenn du Geld verdienst, würdest doch auch sicher machen wenn deine Eltern keine staatliche Hilfe bekämen.

Ist ja hier nichts anderes, wenn du dort wohnen bleibst, dann zählt dein Mietteil, den zahlst du an deine Eltern, deinen Eltern wird das von ihrem Bezug abgezogen.

Für deine Eltern ändert sich dann eigentlich nichts und für dich ist diese Konstellation immer noch billiger als ne eigene Bude und alle Kosten davon selbst tragen.

Du bekommst Dein Geld vom Arbeitgeber und nicht vom Jobcenter.

Es ist sicher so, daß ein Teil Deines Einkommens auf das Arbeitslosengeld 2, welches Deine Eltern vom Jobcenter für Dich bekommen, angerechnet wird = der Auszahlungsbetrag an Eure Bedarfsgemeinschaft verringert sich.

Es gibt aber auch einen Freibetrag, den man behalten darf.

Je nachdem, wieviel Geld Du verdienst, entfällst Du u.U. der Bedarfsgemeinschaft ganz.

Um Genaueres zu sagen, müßte ich Deine Bruttovergütung und Deine Nettovergütung kennen.

Du bist Teil der Bedarfsgemeinschaft

Damit wird Dein Einkommen - abzüglich des Freibetrages - angerechnet.

Zb verdienst Du 2.000€ brutto ...

Dann hast Du 100€ Freibetrag + 20% von den ersten 800 und 10% vom Rest = 370€ für Dich ...von deinem netto.

Angenommen das sind 1.400€ netto

Musst Du 1.030€ zur BG beisteuern.

Davon Dein Anteil Essen (ca 360€) & Miete (1/3?)...

Rest wandert zu Deinen Eltern und das bekommen sie weniger vom Amt.

Richi008  21.10.2020, 20:48

Du bist also der Meinung das das Einkommen des Kindes auf alle Personen angerechnet wird ? 🤔

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isomatte  22.10.2020, 08:11

Erstens gehört ein Kind unter 25 nicht mehr zur BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) der Eltern, wenn es seinen Bedarf aus eigenem anrechenbarem Einkommen selber decken kann, zweitens ist ein Kind im ALG - 2 Bezug weder den Eltern noch Geschwister mit seinem Einkommen zum Unterhalt verpflichtet und drittens ist deine Berechnung der Freibeträge falsch.

Denn nach § 11 b SGB - ll liegt der derzeit max. Freibetrag auf Erwerbseinkommen bei z.B. einem Single mit min. 1200 € Brutto bei max. 300 € Freibetrag.

§ 11 b SGB - ll Freibeträge

Die ersten 100 € vom Brutto ist der Grundfreibetrag.

Ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und ab 1000 € - 1200 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.

Würde das Kind also angenommen 2000 € Brutto verdienen und 1500 € Netto aufs Konto bekommen, könnte es im Regelfall max. diese 300 € Freibetrag abziehen und es blieben dann max. um die 1200 € anrechenbares Netto Erwerbseinkommen übrig und damit könnte das Kind seinen eigenen Bedarf auf jeden Fall decken und würde aus der BG - der Eltern raus sein.

Angenommen es wären 4 Personen und die Warmmiete läge bei angemessenen 800 €, dann müsste das Kind nur diese an die Eltern zahlen, dazu noch den Kopfanteil für den Haushaltsstrom und ggf. ein angemessenes Kostgeld für die Verpflegung und Versorgung, wenn das Kind es dann nicht selber übernehmen würde.

Was es dann von seinen angenommenen 1500 € Netto noch hätte darf nicht auf den Bedarf der restlichen BG - angerechnet werden.

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Lediglich deine Anteile ( Regelsatz , Kosten der Unterkunft ) können gekürzt oder wegfallen.

dies bedeutet deine Eltern würden 432€ weniger bekommen und auch ebenfalls dein Anteil von der Miete ( bei 600€ Miete wären das 200€ ; bei 3 Personen ) und der Anteil an Heizkosten ( bei 90€ Wären das 30€ ; bei 3 Personen )

Triscon000 
Fragesteller
 21.10.2020, 20:34

Das kann doch nicht sein.... Das die einfach so viel abziehen

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Richi008  21.10.2020, 20:43
@Triscon000

Klar kann das so sein.

wenn du über genug Einkommen verfügst musst du deinen eltern diesen Anteil von deinem Lohn zahlen.

du kannst natürlich auch ausziehen , aber glaub mir das wird teurer.

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Sozialleistung  21.10.2020, 20:51
@Triscon000

Du zahlst deinen Regelbedarf und deinen Mietanteil selbst. Warum sollen wir dir die Miete zahlen, wenn du Arbeit hast? Junge, das Leben geht los!

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Richi008  21.10.2020, 20:53
@Sozialleistung
Junge, das Leben geht los!

so hart es auch manchmal ist ^^ manchmal träume ich vom großen Lotto Jackpot :D alle finanziellen Sorgen wären mit 7 zahlen gelöst 🥺🤣

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isomatte  22.10.2020, 08:17

Der Regelbedarf für den Lebensunterhalt liegt derzeit von 18 - 24 noch bei 345 € und nicht 432 €, die stünden ihm dann ab 25 zu bzw. wenn er alleine wohnen würde.

Zum Anteil der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete käme dann auch min. noch der Kopfanteil vom monatlichen Abschlag für den normalen Haushaltsstrom und ein angemessenes Kostgeld, sollte er seine Verpflegung und Versorgung dann nicht selber regeln.

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Nein. Nur Dein Anteil wird gekürzt oder Du fällst ganz raus.