Zeugniss Note mit einem anderen Fach ausbessern?

2 Antworten

So pauschal lässt sich das nicht beantworten. Das kommt auf die Regelung des jeweiligen Bundeslandes an und bezieht sich auch auf Schulform und Jahrgangsstufe.

Aber hier mal das Beispiel für die Realschule in NRW:

Eine Schülerin oder ein Schüler wird auch dann in die Klassen 7 bis 10 versetzt, wenn die Leistungen

1. in nicht mehr als einem der Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch, Fach des Wahlpflichtunterrichts mangelhaft sind und die mangelhafte Leistung durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem anderen Fach dieser Fächergruppe ausgeglichen wird,

2. in nicht mehr als einem der Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch, Fach des Wahlpflichtunterrichts mangelhaft sind, diese mangelhafte Leistung durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem anderen Fach dieser Fächergruppe ausgeglichen wird sowie in einem der übrigen Fächer nicht ausreichend sind,

3. in nicht mehr als einem der übrigen Fächer nicht ausreichend sind oder

4. zwar in zwei der übrigen Fächer nicht ausreichend, darunter in einem Fach mangelhaft sind, aber dies durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem Fach ausgeglichen wird.


Waslo836 
Fragesteller
 20.05.2021, 16:10

Könntest du mir vlt. die MV Regelung schicken wäre sehr hilfreich/nett!

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Waslo836 
Fragesteller
 20.05.2021, 16:14

Bzw. könntest du mir sagen wie es in MV aussieht? :)

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Waslo836 
Fragesteller
 20.05.2021, 16:17
@kragenweiter

Orientierungsstufe ( weiß ehrlich gesagt nicht ob das eine Realschule ist oder Haupschule, Klasse 8 ^^

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kragenweiter  20.05.2021, 16:34
@Waslo836

Wenn ich das richtig lese heißt das in MV "regionale Schule" und gilt für die Jahrgangsstufen 6 bis 9:

(1) Die Note „ungenügend“ kann nur durch die Note „sehr gut“ in einem anderen Fach oder durch die Note „gut“ in zwei anderen Fächern ausgeglichen werden.

(2) Die Note „mangelhaft“ kann nur durch eine mindestens befrie- digende Note ausgeglichen werden.

(3) In den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache können mangelhafte Leistungen nur untereinander und ungenü- gende Leistungen nicht ausgeglichen werden.

(4) In demselben Fach soll in aufeinander folgenden Jahrgangsstu- fen ein Notenausgleich in der Regel nicht gewährt werden. Ein Ab- weichen vom Regelfall bedarf einer ausführlichen Begründung.

Für das Gymnasium gelten andere Regeln.

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Da gehts um den NotenDurschnitt. Wenn du in einem Fach ne 5 hast und in einem anderen ne 1 tut die 1 den DUrchschnitt so weit wieder anheben das es für eine versetzung genug ist.


Waslo836 
Fragesteller
 20.05.2021, 15:59

Ist eine 1 in Pilosophie genug? Also rein Teohretisch? Weil das ja beide Nebenfächer sind

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AnakinZockt  20.05.2021, 16:01
@Waslo836

Denk schon aber es kommt natürlich auch auf die anderen Noten an zudem je nach dem in welcher Klasse du bist. z.B in der 11 darf ich nur 1 minderleistung haben also 1 5

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