Zahlen Banken in der Regel zusätzlich zum Ausbildungsgehalt eine Pauschale für Arbeitskleidung*?

4 Antworten

Nein, das machen Banken nicht, zumindest habe ich davon noch nie gehört. Gestellt werden muss aus rechtlicher Sicht Schutzausrüstung und dazu gehört die Berufskleidung für Banker nicht.

Man kann Anzüge und Co. nicht mal von der Steuer absetzen, das würde nur mit Berufskleidung gehen die man üblicherweise nicht im privaten Rahmen trägt. Und einen Anzug kann man ja ebenso privat sinnvoll nutzen.

Nur wenn man z.B. Hemden mit dem Firmenlogo hat, ist das ein Maßen steuerlich absetzbar, aber dann auch nur die Kleidungsstücke mit Logo, nicht der Rest.

Banken setzen es einfach voraus, dass man sich alles benötigte kauft.

Es ist nicht unüblich, dass viele Azubis daher erstmal mit günstigeren Hemden und Anzügen starten und nach und nach die Gaderobe weiter aufstocken und auch bessere Marken (z.B. pflegeleichtere Hemden) kaufen.

Ist bei Frauen nicht anders, so viele Busen, Blazer und Business Stoffhosen hatte ich vorher auch nicht und habe meinen Kleiderschrank dann immer weiter aufgestockt um mehr Auswahl zu haben. Zum Start ein paar Basics die man gut miteinander kombinieren kann und der Rest dann nach und nach.

Ein einzige was manche Banken noch haben, aber nur noch wenige, ist zum Start der Ausbildung für Männer eine Krawatte und für Frauen ein Halstuch, im aktuellen Design der Bank. Gerade bei Volksbanken und Sparkassen ist das noch üblicher, von der Postbank und Commerzbank (die es früher oft hatten) habe ich davon die letzten Jahre nichts gehört, aber nun auch nicht aktiv nachgefragt oder drauf geachtet.

Nein, Anzüge sind keine Berufskleidung, da sie auch im Privatleben tragbar sind.

https://www.haufe.de/steuern/kanzlei-co/werbungskosten-schwarzer-anzug-als-berufskleidung_170_477750.html

Unter bürgerlicher Kleidung versteht man solche Kleidungsstücke, die entsprechend den regionalen und zeitlichen Gepflogenheiten von der Bevölkerung im täglichen Leben üblicherweise sowohl beruflich als auch privat getragen werden können. Hierzu gehören z. B. weiße Hemden, normale Hosen, Anzüge sowie schwarze Schuhe. Damit im Zusammenhang stehende Aufwendungen bewirken keinen Werbungskostenabzug, auch wenn feststeht, dass die Kleidungsstücke ausschließlich bei der Berufsausübung benutzt werden. Denn anders als bei der typischen Berufskleidung würde die bürgerliche Kleidung auch ohne den entsprechenden Beruf angeschafft und getragen.

Schutzkleidung muss der Arbeitgeber zahlen! Deine Berufskleidung musst du selbst bezahlen.

Schließe die Augen und du wirst sehen was sie extra bezahlen