Würde ich eine Strafe bekommen?
Hallo Leute, ihr habt ja wohl von der Schwertattacke in Stuttgart gehört. Ich habe mal eine Frage... bin 15 Jahre alt; hätte mein Vater einen Waffenschein und eine Waffe (Pistole) aber wäre bei der Attacke nicht daheim; dürfte ich die Pistole nehmen und den Täter in den Fuß oder so schießen auch wenn Zeugen da wären die gesehen haben das er mit dem Schwert ihn erstechen will. Würde mir dann was passieren? (Polizei)
7 Antworten
Dann würde dein Vater jede Menge Ärger bekommen, denn er wäre dafür verantwortlich, dass seine Waffe so verschlossen ist, dass niemand so einfach da dran kann.
Er würde wahrscheinlich seinen Waffenschein verlieren und würde eine saftige Geldstrafe bekommen.
Was dein Handeln angeht, könnte man das u.U. noch als Notwehr auslegen. Das käme aber auf die genauen Geschehnisse an.
Wenn das Gericht zu der Ansicht gelangt, dass es Notwehr war, passiert dir nichts.
Fall es keine Notwehr sieht, wirst du wegen Körperverletzung bestraft.
Nein, das dürftest du nicht. Vor allem würde dein Vater ein riesiges Problem bekommen, weil er seine Waffen nicht zugangssicher für Nicht-berechtigte verwahrt hat.
Würde mir dann auch etwas passieren? (Körperverletzung)
kommt drauf an ob es vor Gericht als Notwehr durchkommt oder nicht.
Wenn jemand mit einem Schwert in deiner Wohnung steht, du zum Waffenschrank gehst, der ordnungsmäßig verschlossen ist, du Code und Schlüssel hast, die Waffe raus nimmst, dann Munition (die ebenfalls sicher verwahrt ist) holst und die Waffe lädst und dann geladen auf den Schwert-Futzi richtest und abdrücktst-.... Ist er der schlechteste Schwertkämpfer und Einbrecher, den ich kenne...
In Notwehrlagen ist alles erlaubt, was dein Überleben sichert, dafür gibt es ja das Gesetz der Notwehr. Wenn du dich verhältnismäßig verteidigst (also jetzt nicht das komplette Magazin in seinen Schädel pusten), dann wäre es in Ordnung. Jedoch ist das Szenario sehr unwahrscheinlich.
Sollte es für dich logisch sein, muss dein Vater seine Waffen mal sachgemäß verwahren...
Auch nur so als "Szenario" - Wenn ich merke, dass jemand meine Tür eintreten wird oder gerade macht, dannIn den nächsten Raum gehen, meinen nagelneuen 0er Schrank aufmachen durch drücken von 5 Zahlen auf der Tastatur, mit der rechten Hand die Pistole, die mit offenem Verschluss drin liegtnehmen, mit der linken Hand das gefüllte Mgazin daneben nehmen und in den Griff schieben, dann Verschlussfanghebel runterdrückenund "Ready to Combat".
Bei diesem ausgedachten Szenario müsster er dann zu den top Drei der schnellsten Einbrecher gehören um verletzungsfrei aus der Nummer rauszukommen...
wenn es die klassische notwehr oder nothilfe siutuation ist ist es straffrei.stellt aber sogut wie immer danach ein gericht fest.wer auf jeden fall was abbekommt ist dein vater wegen nicht sicherer verwahrung einer waffe.es muss sichergestellt sein das nur er den zugriff hat und niemand anders.nach so einem vorfall ist die waffe und der schein schon mal weg/beschlagnahmt
Du hättest das Recht, das zu tun. Das würde nicht gegen das Gesetz verstoßen, sondern wäre durch Nothilfe (= Notwehr, § 32 StGB) geboten. Die Polizei würde dir danken und sagen, Du hast damit das Recht verteidigt.
Das Benutzen der Waffe wäre Dir zwar verboten (verbotener Waffenbesitzt, etc.). Auch das Schießen (gefährliche Körperverletzung). Da der Angriff des Täters aber nur durch einen Schuss in das Bein verhindert werden kann, wäre dein Verhalten richtig. (Beide Straftaten, Waffenbesitz und gefährliche Körperverletzung wären also rechtmäßig und würden nicht bestraft werden.) Dieses Vorgehen ist das mildeste Mittel, um den Angriff sicher zu stoppen. Normalerweise muss man vor einem Schuss den Schuss androhen, durch Worte oder durch einen Warnschuss in die Luft. Wenn der Täter aber dabei ist, zuzustechen, dann kann man auch direkt schießen, weil der Warnschuss womöglich nichts bringt.
Würde mir dann auch etwas passieren? Körperverletzung?